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© kevin chesson dreamstime.com
Elektronikproduktion |

RUAG liefert 10 “missim”-Testeinheiten an die deutsche Bundeswehr

Als Teil eines Abkommens für Selbstschutzsysteme hat RUAG zehn “missim”-Testeinheiten an das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ausgeliefert.

Mit RUAG Aviation besteht bereits seit mehreren Jahren eine Partnerschaft, die ihren Höhepunkt mit einem Grossauftrag über zehn “missim”-Bedrohungssimulatoren fand. Diese hat Aviation Products – das für diese Dienstleistungen zuständige Kompetenzzentrum von RUAG Aviation – fristgerecht ausgeliefert. Der Vertrag wurde nach umfassenden Analysen und eingehenden Verhandlungen durch das BAAINBw unterzeichnet, nachdem die Wahl auf die innovative “missim”-Testlösung von RUAG Aviation gefallen war. Vor der Vertragsunterzeichnung demonstrierte RUAG Aviation anlässlich mehrerer Vorführungen und Systemtests für die Projektverantwortlichen beim BAAINBw, dass das neue System mit der bestehenden Tornado-Ausstattung kompatibel ist. „Ein entscheidender Vorteil der Lösung von RUAG Aviation besteht darin, dass sie einfach an verschiedene Systeme und Sensoren angepasst werden kann. Der leichte, kompakte “missim”-Tester passt unter anderem auch perfekt zur Tornado-Plattform und ist innert kürzester Zeit einsatzbereit. Damit eignet er sich besonders für einen Einsatz unter schwierigen und rasch wechselnden Bedingungen. Der eingebaute Speicher kann zudem in Sekundenschnelle nach Einsatz vollständig gelöscht werden. So kann der Anwender sicher sein, dass seine massgeschneiderten Bedrohungsszenarien unangetastet sind und bleiben, sowie absolut vertraulich behandelt werden“, sagt dazu Daniel Sulzer, Teamleader Marketing, Sales & Product Management Aviation Products von RUAG Aviation. RUAG Aviation wird für die Betreuung von “missim”, einschliesslich Schulung, Wartung, Performanceanalyse, Kalibrierung und Rekalibrierung, über die gesamte Lebensdauer zuständig sein und freut sich auf die Fortführung der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem BAAINBw.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-2
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