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Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ersetzt R&TTE-Richtlinie
Im Rahmen des Beschlusses 768/2008/EG wurde von der EU eine neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen.
Die neue Funkanlagenrichtlinie trat am 11. Juni 2014 in Kraft; die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 13. Juni 2016 umgesetzt haben. Ab diesem Tag verliert die 1995/5/EG ihre Gültigkeit.
Der Anwendungsbereich der neuen 2014/53/EU ist, verglichen mit der bisherigen R&TTE-Richtlinie 1995/5/EG, enger gefasst: Während die R&TTE-Richtlinie Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen umfasste, gilt die neue 2014/53/EU nur noch für Funkanlagen. Weil Festnetzeinrichtungen auch weiterhin von der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und von der EMV-Richtlinie 2014/30/EU abgedeckt werden, bringt diese Abgrenzung eine klarere Trennung der unterschiedlichen Rechtsrahmen. „Betroffene Unternehmen und Distributoren sollten die in der 2014/53/EU-Richtlinie genannten CE-Vorschriften beachten“, wie Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi e.V., betont:
- CE-Kennzeichnung am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle,
- eine Bedienungsanleitung in der Sprache des Einsatzlandes ist erforderlich,
- eine Konformitätserklärung – diese darf auch im Internet einsehbar hinterlegt werden, muss also nicht zwingend vollständig in der Benutzerinformation enthalten sein.