Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
© lcro77 dreamstime.com
Elektronikproduktion |

RENA GmbH: Abstimmungen scheitern an Beschlussfähigkeitsquorum

Die RENA GmbH hat für die RENA-Anleihe 2010/2015 (ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) und für die RENA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNHG1 / WKN A1TNHG) jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchgeführt.

Der Abstimmungszeitraum endete am 28.05.2014 um 10:00 Uhr. Die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger der RENA-Anleihe 2010/2015 vertraten rund 26% der ausstehenden Schuldverschreibungen, die Anleihegläubiger der RENA-Anleihe 2013/2018 vertraten rund 48% der ausstehenden Schuldverschreibungen. Da das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum in Höhe von 50% jeweils verfehlt wurde, konnte in den Abstimmungen ohne Versammlung jeweils kein Beschluss gefasst und somit kein gemeinsamer Vertreter bestellt werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RENA GmbH wird das Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - daher in Kürze für beide RENA-Anleihen Anleihegläubigerversammlungen gemäß §19 Abs. 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberufen, die dann jeweils erneut über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der jeweiligen RENA-Anleihe beschließen sollen.

Anzeige
Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.25 14:09 V22.4.31-1
Anzeige
Anzeige