Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
RoHS |

REACH betrifft auch Elektronikhersteller

Die REACH-Direktive (Registration Evaluation Authorization of Chemicals) gilt nicht nur für Importeure und die Chemieindustrie. Auch Elektronikhersteller, die Chemikalien von außerhalb der EU importieren sind betroffen.

Die REACH-Direktive wurde geschaffen, um Menschen, Tiere und die Umgebung vor schädlichen Chemikalien besser schützen zu können. Jeder, der mehr als eine Tonne einer Chemikalie pro Jahr auf den europäischen Markt bringt, gleichgültig ob diese importiert oder hergestellt wird, fällt unter die neue REACH-Direktive. Aber auch derjenige, der diese Substanz nutzt, muss wissen welche Regularien für diese gelten. So ist zum Beispiel ein Leiterplatten-Anbieter, der seine Prozesschemikalien von einem lokalen Distributor kauft, nicht von der REACH-Direktive betroffen so lange er die Prozesschemikalien wie vorgesehen nutzt. Dagegen fällt der Anbieter der Prozesschemikalien unter die REACH-Direktive. Leiterplatten- oder Elektronikhersteller fallen ebenfalls unter die Direktive, wenn Sie Substanzen und Chemikalien direkt von einem Land außerhalb EU importieren. Elektronik- und Leiterplattenhersteller sollten daher mit ihren Chemikalien-Lieferanten prüfen, ob alle chemischen Produkte registriert sind und wie vorgesehen genutzt werden.

Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
Anzeige
Anzeige