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Elektronikproduktion |

Offiziell: Solarwatt meldet Insolvenz an

Das Amtsgericht Dresden hat dem Antrag der Solarwatt AG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO stattgegeben und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Vorstand der Solarwatt AG strebt nun gemeinsam mit dem Restrukturierungsexperten Andreas Ziegenhagen und in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Rainer M. Bähr als vorläufigem Sachwalter die Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung an. Der Antragstellung vorausgegangen waren intensive Gespräche, die der Vorstand der Solarwatt AG in den letzten Wochen mit den Kapitalgebern geführt hatte, um ein bereits erstelltes Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich umzusetzen. Da diese Gespräche aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der notwendigen Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, war trotz unveränderter Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aufgrund der nicht zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen. Detlef Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der Solarwatt AG zeigte sich zuversichtlich: „Unter den gegebenen Bedingungen bietet das Schutzschirmverfahren der Solarwatt AG die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens. Sobald unsere Finanzierung auf eine stabile Basis gestellt ist, kann Solarwatt seine Kompetenzen in den Bereichen Solarsysteme, Stromspeichertechnik und innovative Solarmodule im Interesse aller Stakeholder des Unternehmens besser nutzen“. Der Geschäftsbetrieb von Solarwatt läuft unverändert weiter. Die nächsten drei Monatsgehälter der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Der Vorstand der Solarwatt AG hat nun bis zum 31. Juli 2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen. Der vorläufige Sachwalter der Solarwatt AG, Rechtsanwalt Rainer M. Bähr zeigte sich zuversichtlich: „Ich erwarte, dass Solarwatt die vom Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens für eine erfolgreiche Sanierung im Sinne seiner Gläubiger, Mitarbeiter und Kunden nutzt.“

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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