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Elektronikproduktion |

EC genehmigt Hitatchi / Western Digital Deal

Kommission genehmigt Übernahme der Festplatten-Sparte von Hitachi durch Western Digital unter Auflagen.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des vor kurzem in Viviti Technologies umfirmierten Unternehmens Hitachi Global Storage Technology (HGST), einer Tochtergesellschaft von Hitachi Singapur, durch den US-amerikanischen Konkurrenten Western Digital nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass Western Digital wesentliche Produktionsanlagen für 3,5‑Zoll‑Festplattenlaufwerke (HDD), u. a. eine Fertigungsstätte, veräußert und bestimmte begleitende Maßnahmen ergreift. Die Übernahme von Viviti darf erst vollzogen werden, wenn ein geeigneter Käufer gefunden ist, dem die Kommission zugestimmt hat. „Festplattenlaufwerke sind ein wesentlicher Bestandteil von Computern und anderen modernen elektronischen Geräten, weil sie als Speichermedien für die immer größer werdenden Datenmengen unserer digitalen Wirtschaft dienen. Durch die zugesagte Veräußerung wird sichergestellt, dass der Wettbewerb in diesem Wirtschaftszweig vor dem Vollzug des Zusammenschlusses vollständig wiederhergestellt wird“, so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. Bei ihrer eingehenden Prüfung stellte die Kommission fest, dass es getrennte globale Märkte für HDDs gibt, was einerseits im HDD-Format (3,5 oder 2,5 Zoll) und andererseits im Endverwendungszweck (z. B. Desktop-PCs, Laptops, Unterhaltungselektronik oder unternehmens- bzw. auftragskritische Anwendungen) begründet ist. Die Prüfung ergab für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1 außerdem einen gesonderten Markt für externe Festplattenlaufwerke (auch XHDDs), der dem HDD-Markt nachgelagert ist. Auf den Märkten für 3,5-Zoll-HDDs für Desktop-Computer bzw. Geräte der Unterhaltungselektronik würde das neu formierte Unternehmen lediglich mit dem kürzlich aus dem Zusammenschluss von Seagate und Samsung hervorgegangenen Unternehmen konkurrieren müssen. Dies ist allerdings problematisch, weil die meisten Abnehmer auf diesen Märkten aus Gründen der Versorgungssicherheit HDDs aus verschiedenen Lieferquellen beziehen. Toshiba ist erst seit kurzem auf dem Markt für unternehmenskritische 3,5-Zoll-HDDS vertreten, so dass nicht sicher ist, ob es denselben Wettbewerbsdruck wie derzeit Viviti ausüben könnte. Um eine Genehmigung durch die Kommission zu ermöglichen, bot Western Digital an, wesentliche Produktionsanlagen für die Fertigung von 3,5-Zoll-HDDs, u. a. eine Fertigungsstätte, zu veräußern. Zu den begleitenden Maßnahmen gehören die Übertragung bzw. Lizenzierung der gewerblichen Schutzrechte, die von dem zu veräußernden Unternehmensteil genutzt werden, Personaltransfer und die Lieferung von HDD-Komponenten an die zu veräußernde Unternehmenssparte. Western Digital hat zugesagt, die geplante Übernahme von HGST erst zu vollziehen, wenn eine bindende Vereinbarung über die Veräußerung der betreffenden Sparte mit einem geeigneten, von der Kommission gebilligten Käufer geschlossen ist. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form den wirksamen Wettbewerb im EWR nicht erheblich beeinträchtigen wird.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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