Verkaufsprozess auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet
Die Manz AG durchläuft derzeit den üblichen Regelprozess eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, nachdem am 20. Dezember 2024 ein entsprechender Insolvenzantrag gestellt wurde. Auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens werde das operative Geschäft weitergeführt, heißt es in einer Mitteilung.
Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, das verbliebene Vermögen der Manz zu sichern, zu verwalten und im Interesse der Gläubiger zu verwerten sowie eine möglichst hohe Anzahl an Arbeitsstellen zu sichern. Hierfür wurde der geplante Verkaufsprozess einzelner Aktivitäten am 9. Januar 2025 deutlich erweitert. Der vorinsolvenzliche Verkaufsprozess, der zunächst auf den Verkauf des Batteriezellgeschäfts beschränkt war, wurde nun auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet.
„Durch den breit angelegten Verkaufsprozess soll der Kreis interessierter Investoren vergrößert werden, so dass idealerweise der Verkauf im Laufe des Frühjahrs an einen oder mehrere geeignete Investoren abgeschlossen werden kann. Wie die schlussendliche Lösung aussehen wird, hängt vom weiteren Verlauf des Gesamtprozesses ab. Mir persönlich ist es wichtig, dass die Mitarbeiter der Manz AG stets zeitnah über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Ihre Motivation und Kompetenzen sind wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung“, so Martin Mucha.
Der im Dezember 2024 erfolgte Insolvenzantrag der Manz AG war notwendig geworden, da das Unternehmen vor dem Hintergrund der ursprünglichen Markterwartungen für die Elektromobilität frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und stark in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert hatte. Vor allem in Europa habe sich das erwartete Marktpotenzial nicht wie erwartet realisiert, heißt es in der Mitteilung.