Innoscience beantragt Aufhebung eines Patents von Infineon
Innoscience Technology, gegründet, um ein globales Energie-Ökosystem zu schaffen, das auf hochleistungsfähiger, kostengünstiger Galliumnitrid-auf-Silizium-/ GaN-on-Si-Leistungselektronik basiert, hat beim US-Patentamt (USPTO) eine Inter-Partes-Review (IPR) der Gültigkeit des US-Patents Nr. 9.899.481 („481-Patent“) der Infineon Technologies Austria AG beantragt. In der von Innoscience am 14. Juni 2024 eingereichten IPR wird das USPTO aufgefordert, alle Ansprüche des 481-Patents als ungültig zu erklären.
Diese IPR sei eine Reaktion auf die jüngsten Patentklagen von Infineon gegen Innoscience, heißt es in einer Mitteilung. Das 481-Patent ist den Angaben nach das einzige Patent, das Infineon am 13. März 2024 im Northern District of California im Rahmen einer Patentverletzungsklage gegen Innoscience geltend gemacht hat. Infineon hat kürzlich auch beim Landgericht München Klage eingereicht und dabei das deutsche Gegenstück zum 481-Patent sowie zwei weitere deutsche Patente geltend gemacht.
Von großer Bedeutung sei, dass die Klagen nur einen kleinen Teil der GaN-Transistoren von Innoscience betreffen und nicht die Mehrheit der zahlreichen Produkte des Unternehmens. Außerdem hätten die Klagen keinerlei Auswirkungen auf die derzeitige Geschäftsfähigkeit von Innoscience, seine Produkte herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen oder für Kunden zu importieren, bis es zu einer Entscheidung kommt, die je nach Zeitrahmen der Verfahren erst in einigen Monaten oder noch länger ergehen werde.
Darüber hinaus weist Innoscience alle von Infineon vorgebrachten Vorwürfe zur Patentverletzung ausdrücklich zurück und ist der Ansicht, dass die geltend gemachten Patente unter anderem aufgrund der vorgebrachten geistigen Eigentumsrechte (IP) ungültig sind. Infineon behauptet, dass das 481-Patent bestimmte wesentliche Innovationen von GaN-Leistungshalbleitern abdeckt, aber diese Behauptungen sind nach Meinung von Innoscience unbegründet. Stattdessen beziehe sich das Patent ausschließlich auf die Chip-Gehäuse und deren Design, das in der Halbleiterindustrie seit langem bekannt ist und verwendet wird. Nach Ansicht von Innoscience ist das Patent damit ungültig.