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"Lieferkettengesetz schafft vor allem mehr Bürokratie"
Die schlimmsten Fehler des Sorgfaltspflichtengesetzes wurden zwar ausgemerzt, doch auch der neue Anlauf wird für Unternehmen spürbar mehr Bürokratie und Belastung darstellen.
Dass das Gesetz zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gilt, ist nur ein schwacher Trost. VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann erklärt zur Einigung innerhalb der Regierung über ein sogenanntes Sorgfaltspflichtengesetz:
"Die schlimmsten Fehler des Sorgfaltspflichtengesetzes sind zwar ausgemerzt worden, doch auch der neue Anlauf wird für die Unternehmen spürbar mehr Bürokratie und Belastung darstellen. Gut ist, dass deutsche Unternehmen jetzt nur noch für ihre unmittelbaren Zulieferer einstehen müssen und es keine zivilrechtliche Haftung geben wird. Hierauf haben wir immer gedrungen und hier hat sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier zurecht durchgesetzt. Denn insbesondere Unternehmen des industriellen Mittelstands verfügen weder über die Marktmacht noch die personellen und administrativen Möglichkeiten, ihre Lieferketten bis ins letzte Glied zu verfolgen. Dies gilt umso mehr, als in einer einzigen Maschine mehrere zehntausend Komponenten verbaut sein können. Dass das Gesetz zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gilt, ist dagegen nur ein schwacher Trost. Denn die bereits vorgesehene Absenkung auf 1000 Mitarbeiter wird viele industrielle Mittelständler erfassen.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die großen Unternehmen ihre Anforderungen zur Lieferkette nicht auf kleine und mittelständische Unternehmen in Europa abwälzen. Eine Überprüfung der Lieferkette muss sinnigerweise dort ansetzen, wo auch die Risiken besonders hoch sind.
Der VDMA ist unverändert bereit, an einer effektiven und praxisnahen Umsetzung der Sorgfaltspflichtengesetz mitzuarbeiten. Denn die Achtung von Menschenrechten ist für unsere Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Der Nationale Branchendialog zur Durchsetzung der Menschenrechte sollte deshalb im Gesetzgebungsverfahren mit den hierfür notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden. Hier steht der Maschinen- und Anlagenbau weiterhin für einen konstruktiven Dialog bereit. Insofern muss ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz beispielhaft für eine gesamteuropäische Regelung sein. Diese darf nicht noch rigider und industriefeindlicher ausfallen!"