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© Bosch (nur zu Illustrationszwecken)
Markt |

Zwei gelbe Karten für Bosch

Die Europäische Kommission hat mit zwei getrennten Beschlüssen Geldbußen gegen zwei Zündkerzenlieferanten (EUR 76 Mio.) und zwei Anbieter von Bremssystemen (EUR 75 Mio.) verhängt, da diese Unternehmen an Kartellen beteiligt waren.

In einem Beschluss stellte die Kommission fest, dass Bosch (Deutschland), Denso (Japan) und NGK (Japan) an einem Kartell bezüglich der Lieferung von Zündkerzen an Automobilhersteller im EWR beteiligt waren, und verhängte eine Geldbuße von insgesamt EUR 76 Millionen gegen die Unternehmen. Das Kartell bestand von 2000 bis 2011 und hatte das Ziel, durch die Achtung der lange bestehenden Kundenbeziehungen der jeweils anderen Unternehmen Wettbewerb zu verhindern. So sollte der Status quo in der Zündkerzenindustrie im EWR beibehalten werden, schreibt die Kommission in einer Stellungnahme. Die drei Unternehmen hätten sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht, verständigten sich in einigen Fällen über Preisangebote und ihre jeweiligen Anteile an den Lieferungen für bestimmte Kunden und vereinbarten, seit Langem bestehende Belieferungsrechte zu achten. Die Koordinierung erfolgte durch bilaterale Kontakte zwischen Bosch und NGK bzw. zwischen Denso und NGK. Die Kommission leitete die Untersuchung ein, als Denso einen Antrag auf Geldbußenerlass nach der Kronzeugenregelung stellte. Geldbußen Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen war der Umsatz, den die betreffenden Unternehmen im EWR mit der Lieferung von Zündkerzen an Automobilhersteller mit Produktionsstätten im EWR erzielten. Darüber hinaus berücksichtigte die Kommission die Schwere der Zuwiderhandlung, die geografische Reichweite des Kartells und seine Dauer. Die Kommission ermäßigte die Geldbußen für Bosch und Denso um 10 Prozent, da die Unternehmen in geringerem Maße an der Zuwiderhandlung beteiligt waren.
UnternehmenErmäßigung nach der KronzeugenregelungErmäßigung nach der VergleichsmitteilungGeldbuße (EUR)
Denso100%10%0
Bosch28%10%45'834'000
NGK42%10%30'265'000
In einem zweiten Beschluss stellte die Europäische Kommission die Existenz zweier Kartelle im Bereich Bremssysteme fest. Das erste von TRW (USA, jetzt ZF TRW, Deutschland), Bosch (Deutschland) und Continental (Deutschland) gebildete Kartell betraf die Lieferung hydraulischer Bremssysteme. Das zweite Kartell, das von Bosch und Continental gebildet wurde, bezog sich auf elektronische Bremssysteme. Die Kommission verhängte daher eine Geldbuße von insgesamt EUR 75 Millionen. Bei beiden Kartellen hätten die Automobilzulieferer das Ziel verfolgt, ihr Marktverhalten zu koordinieren, indem sie sensible Informationen, u. a. über Preiselemente, austauschten. Die Koordinierung erfolgte auf bilateralen Treffen sowie über Telefongespräche und E-Mails, schreibt die Kommission Im Rahmen des ersten Kartells, das von Februar 2007 bis März 2011 bestand, stimmten die beteiligten Unternehmen die allgemeinen Verkaufsbedingungen für hydraulische Bremsanlagen ab, die an Daimler und BMW verkauft wurden. Das zweite Kartell wurde von September 2010 bis Juli 2011 für eine spezifische Ausschreibung für elektronische Bremssysteme für Volkswagen gebildet. Die Kommission leitete die Untersuchung ein, als TRW einen Antrag auf Geldbußenerlass nach der Kronzeugenregelung stellte. Geldbußen
UnternehmenErmäßigung nach der KronzeugenregelungErmäßigung nach der VergleichsmitteilungGeldbuße (EUR)
Daimler / BMW
TRW100% / 100%10%0
Bosch35% / 35%10%12'072'000
Continental20% / 100%10%44'006'000
UnternehmenErmäßigung nach der KronzeugenregelungErmäßigung nach der VergleichsmitteilungGeldbuße (EUR)
VW
Continental100%10%0
Bosch30%10%19'348'000

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-2
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