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© ABB (nur zu Illustrationszwecken)
Markt |

Staatliche Förderung für Elektrobusse und Ladeinfrastruktur in Deutschland

Die Europäische Kommission hat deutsche Pläne zur Förderung des Erwerbs von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur durch öffentliche Verkehrsbetriebe genehmigt.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Diese Regelung ist ein weiteres positives Beispiel für Maßnahmen gegen die Erderwärmung. Im Einklang mit den EU-Umweltzielen wird sie öffentlichen Verkehrsbetrieben einen Anreiz geben, in emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge zu investieren, mit dem klaren Ziel, die CO2-Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern.“ Mit dieser Beihilferegelung stellt Deutschland EUR 70 Millionen zur Unterstützung öffentlicher Verkehrsbetriebe bereit. Die Regelung gilt bis Ende 2021 und dient der Deckung der Mehrkosten für
  • den Erwerb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Hybridbusse anstatt herkömmlicher Dieselbusse und
  • für den Aufbau der für den Betrieb dieser Busse erforderlichen Ladeinfrastruktur.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die staatliche Förderregelung den Busunternehmern einen Anreiz bieten wird, mehr in diese Art von Fahrzeugen und die erforderliche Ladeinfrastruktur zu investieren. Die Maßnahme soll zu einem stärkeren Einsatz von Elektrobussen in Deutschland und dadurch, insbesondere in den Städten, sinkenden CO2- und Luftschadstoffemissionen beitragen. Darüber hinaus müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe sicherstellen, dass ihre Elektro- und Plug-in-Hybridbusse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-2