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Markt |

Novelle des ElektroG: Handel muss mehr Elektrogeräte zurücknehmen

Das Bundeskabinett hat neue Rücknahmepflichten für Altgeräte und Einweg-E-Zigaretten beschlossen und verschärft zugleich die Sicherheitsvorgaben für Lithium-Batterien. Dies gab das Bundesumweltministerium am 2. Juli auf seiner Webseite bekannt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Rückgabe von Elektroaltgeräten zu vereinfachen und Brandrisiken bei der Entsorgung zu minimieren. Vorgesehen sind unter anderem klare Kennzeichnungen im Handel, Informationspflichten am Verkaufsregal sowie neue Regeln für den Umgang mit Akkus an Wertstoffhöfen.

Einheitliche Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten und Elektrogeräte im Handel

Kioske, Supermärkte und Tankstellen, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, sind künftig gesetzlich verpflichtet, diese auch zurückzunehmen – und zwar unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt. Damit wird die Rücknahmepflicht auf sämtliche Verkaufsstellen ausgeweitet. Gleichzeitig sollen auch Elektroaltgeräte leichter im Alltag entsorgt werden können. Mehr als 300 Millionen ausgediente Handys, Tablets und Laptops lagern laut Bundesumweltministerium ungenutzt in deutschen Haushalten – ein enormes Recyclingpotenzial, das bislang ungenutzt bleibt. Um diese Mengen besser zu erfassen, müssen Rückgabestellen künftig einheitlich gekennzeichnet werden. Auch direkt im Verkaufsregal soll ein Symbol darüber informieren, dass das jeweilige Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt entsorgt werden muss. Für kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern bleibt die Rückgabe im Lebensmitteleinzelhandel kostenlos. Größere Geräte können dort abgegeben werden, wenn ein vergleichbares Produkt gekauft wird – oder jederzeit am Wertstoffhof.

Neue Sicherheitsvorgaben im Umgang mit Lithium-Batterien bei der Entsorgung

Der zunehmende Einsatz fest verbauter Lithium-Batterien in Elektrogeräten stellt die Entsorgungswirtschaft vor wachsende Herausforderungen. Bereits kleine Beschädigungen können Brände auslösen – mit weitreichenden Folgen: Anlagenstillstände und im Extremfall sogar Engpässe bei der gesamten Entsorgungskette. Die jetzt beschlossene Gesetzesnovelle reagiert darauf mit klaren Vorgaben: Künftig dürfen Altgeräte auf Wertstoffhöfen ausschließlich von geschultem Personal in die Sammelbehälter eingelegt werden. Ziel ist es, kritische Batterien möglichst früh zu erkennen, zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. So soll das Risiko mechanischer Beschädigungen – etwa durch Verdichtung beim Transport – gesenkt und die Sicherheit insgesamt erhöht werden.


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