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© daniel schweinert dreamstime.com
Komponenten |

Hersteller von Kabelbäumen erhalten Geldbuße von 141 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat die Kfz-Zulieferer Sumitomo, Yazaki, Furukawa, S-Y Systems Technologies (SYS) und Leoni mit einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 141.791.000 EUR für fünf Kartelle auf dem Gebiet der Lieferung von Kabelbäumen an Toyota, Honda, Nissan und Renault belegt.

Kabelbäume leiten den Strom in Fahrzeugen, z. B. für den Motorstart, die Öffnung der Fenster und die Einschaltung der Klimaanlage. Sie werden oftmals als das „zentrale Nervensystem" eines Autos bezeichnet. Die Kartelle erstreckten sich auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sumitomo wurde für keines der fünf Kartelle mit einer Geldbuße belegt, da das Unternehmen die Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung aus dem Jahr 2006 über die Existenz der Kartelle informiert hat. Alle anderen Unternehmen erhielten verminderte Geldbußen, da sie die Nachforschungen der Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung unterstützten. Da die Unternehmen sich mit der Durchführung eines Vergleichsverfahrens bereit erklärten, wurden ihre Geldbußen um weitere 10 % verringert. Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: „Die vom Kartell betroffenen Kfz-Teile wurden an Toyota, Honda, Nissan und Renault verkauft. Dies gilt auch für in Europa hergestellte Wagen. Der heutige Beschluss zeigt die ersten Ergebnisse der weitreichenden Nachprüfungen der Kommission im Bereich der Aufdeckung und Sanktionierung rechtswidriger Kartelle auf Märkten für Kfz-Teile. Derartige Kartelle können die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie beeinträchtigen und die Preise für Endabnehmer von Fahrzeugen künstlich in die Höhe treiben." Die Unternehmen koordinierten die Preise und die Zuteilung der Kabelbaumlieferungen an die jeweiligen Kraftfahrzeughersteller. Die Absprachen fanden sowohl in Japan als auch im EWR statt: - In Bezug auf Toyota und Honda manipulierten die Teilnehmer eine Reihe von Ausschreibungen für die Lieferung von Kabelbäumen. Dazu zählten sämtliche Ausschreibungen für Lieferungen an europäische Fertigungsanlagen, die während des Kartellzeitraums veröffentlicht wurden. - Bei Nissan and Renault manipulierten die Teilnehmer einzelne Ausschreibungen für bestimmte Einzelmodelle – oder versuchten, dies zu tun. Sumitomo, Yazaki, Furukawa, SYS und Leoni waren an einem oder mehreren Verstößen beteiligt. Die Dauer der Kartelle war unterschiedlich. Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick über die Gesamtdauer der einzelnen Zuwiderhandlungen und die jeweils Beteiligten (die Dauer der Teilnahme der an den einzelnen Zuwiderhandlungen Beteiligten kann jeweils unterschiedlich sein):
ZuwiderhandlungTeilnehmerLaufzeit
ToyotaSumitomo, Yazaki und Furukawa6. Mär. 2000 bis 5. Aug. 2009
HondaSumitomo, Yazaki und Furukawa5. Mär. 2001 bis 7. Sep. 2009
NissanSumitomo und Yazaki14. Sep. 2006 bis 16. Nov. 2006
Renault ISumitomo und SYS28. Sep. 2004 bis 13. Mär. 2006
Renault IISumitomo, SYS und Leoni5. Mai 2009 bis 22. Dez. 2009
Für ihre Beteiligung an den jeweiligen Zuwiderhandlungen werden den einzelnen Unternehmen folgende Gesamtgeldbußen auferlegt: Yazaki – 125.341.000 EUR seine Beteiligung an den Toyota-, Honda- und Nissan-Zuwiderhandlungen; Furukawa – 4.015.000 EUR seine Beteiligung an den Toyota- und Honda-Zuwiderhandlungen; SYS – 11.057.000 EUR für seine Beteiligung an den beiden Renault-Zuwiderhandlungen; Leoni – 1.378.000 EUR für seine Beteiligung an der Renault II-Zuwiderhandlung. Geldbußen Die Geldbußen wurden nach den Commission's 2006 Guidelines on fines (siehe IP/06/857 und MEMO/06/256) festgesetzt. Bei der Festsetzung der Geldbußen trug die Kommission den Absatzzahlen der beteiligten Unternehmen für die betreffenden Produkte im EWR, der besonderen Schwere des Verstoßes, der geografischen Reichweite des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung. Sumitomo wurde die Geldbuße aufgrund der Aufdeckung des Kartells vollständig erlassen. Andernfalls wäre das Unternehmen für seine Beteiligung an allen fünf Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 291.638.000 EUR belegt worden. Alle Parteien erhielten Ermäßigungen im Rahmen der Kronzeugenregelung von 2006. Furukawa, Yazaki, SYS und Leoni erhielten eine Ermäßigung der Geldbuße in Höhe von 20 bis zu 50% für ihre Zusammenarbeit. Wie hoch die Ermäßigung ausfällt, richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten und inwiefern die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis der jeweiligen Kartelle beigetragen haben. Der Mitteilung von 2008 über das Vergleichsverfahren zufolge 2008 Settlement Notice, minderte die Kommission die Geldbußen um 10 %, da die betroffenen Unternehmen ihre Beteiligung an den Kartellen einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-1
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