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Balda Aktionär Octavian mit Niederlage vor Gericht

Octavian Special Master Fund L.P., ein US-amerikanischer Hedge Fonds, ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, auf der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung der Balda AG die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Naschke als Versammlungsleiter zu erwirken.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen und wies den Antrag ab. Der Beschluss ist damit rechtskräftig. Das OLG Hamm stellte fest, dass keine Zweifel bestehen, 'dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Versammlung pflichtgemäß und ohne Beeinträchtigung der Rechte der Beteiligten zu 1 (Octavian, Anm.) oder anderer Aktionäre leiten wird.' Auch die Tatsache, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Vorfeld 'bestimmte inhaltliche Positionen' zum Gegenstand der Versammlung eingenommen habe, lasse nicht den Schluss zu, dass Dr. Naschke nicht als unabhängiger und neutraler Versammlungsleiter agieren werde. Die außerordentliche Hauptversammlung findet auf Verlangen von Octavian statt. Der Hedge Fonds, der eine Stimmrechtsbeteiligung von 5,22 % an der Balda AG gemeldet hat, fordert die Abwahl der bestehenden drei Aufsichtsratsmitglieder und schlägt drei eigene Kandidaten vor.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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