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© rob hill dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Urteil im Rechtsstreit wegen Patentverletzung zugunsten von LPKF

Im Rechtsstreit um die Verletzung des Patents für die von LPKF entwickelte Laser-Direkt-Strukturierung (LDS) hat der Garbsener Laserspezialist einen vorläufigen Sieg errungen.

Im Rechtsstreit um die Verletzung des Patents für die von LPKF entwickelte Laser-Direkt-Strukturierung (LDS) hat der Garbsener Laserspezialist einen vorläufigen Sieg errungen. Das Landgericht Mannheim verurteilte am 8. Juli 2014 die Firmen Motorola Deutschland und Motorola Mobility USA auf Unterlassung des Vertriebs von patentverletzenden Mobiltelefonen in Deutschland und die Firma Motorola Deutschland zum Rückruf sämtlicher patentverletzender Mobiltelefone von gewerblichen Abnehmern. Ferner wurde die Schadensersatzpflicht beider Beklagten festgestellt. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung möglich. Das von LPKF weltweit patentierte LDS-Verfahren wird zunehmend zur Herstellung von komplexen Antennen in Handys oder TabletPCs eingesetzt. 2013 wurde das Patent für das Gebiet der VR China für ungültig erklärt. LPKF hat daraufhin ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Dieser Antrag wurde vom Obersten Chinesischen Volksgericht zur Prüfung angenommen. Weiterhin geht LPKF konsequent gegen Mobilfunkhersteller vor, die gefälschte LDS-Bauteile außerhalb von China in Umlauf bringen. Dr. Ingo Bretthauer, CEO der LPKF AG, fühlt sich durch das Urteil gegen Motorola in seinem Kampf um das LDS-Patent bestätigt: „Je attraktiver ein Patent ist, desto härter muss man es verteidigen. Wir werden in China weiter für unser Patent kämpfen und außerhalb Chinas konsequent gegen Patentverletzer vorgehen. Das gehört für ein Technologieunternehmen zum Tagesgeschäft.“

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
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