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© Seoul Semiconductor
Komponenten |

Seoul Semi mit Patentnichtigkeitsklage gegen Everlight erfolgreich

Seoul Semiconductor war mit seiner Patentnichtigkeitsklage gegen Everlight in Großbritannien erfolgreich und verpflichtet das Unternehmen zu einer beträchtlichen Prozesskostenzahlung.

Das Patent von Everlight (EP (UK) 1169735), das infolge der von Seoul erhobenen Klage für nichtig erklärt wurde, bezieht sich auf eine spezielle LED-Gehäusestruktur für die Wärmeableitung. Everlight erwarb das Patent 2017 von einem US-Unternehmen. Vor kurzem strengte Everlight selbst vor einem bundesstaatlichen Gericht in den USA eine Klage wegen Patentverletzung gegen den Konkurrenten Bridgelux, Inc. an, die sich gegen ein ausländisches Pendant zu dessen Patent richtete. Im vergangenen Jahr reichte Seoul beim britischen Patentgericht eine Klage auf Nichtigkeit des Patents von Everlight ein. Nach intensiven Gerichtsverhandlungen gab Everlight schließlich seinen Standpunkt auf und räumte die Ungültigkeit seines Patents ein bzw. verpflichtete sich zur Erstattung der entstandenen Prozesskosten. Auf dieser Grundlage verfügte das britische Patentgericht am 14. Februar 2018 die Nichtigerklärung des Patents von Everlight. Außerdem wurde Everlight aufgrund seiner Aussage durch das Gericht dazu verpflichtet, die Prozesskosten in Höhe von ca. USD 1 Millionen zu tragen. Deweiteren versucht das Unternehmen derzeit, seine Patentrechte gegen einen Vertriebspartner von LED-Produkten von Everlight durchzusetzen. Im vergangenen Jahr leitete Seoul in Deutschland zwei Patentrechtsverletzungsklagen gegen Mouser Electronics ein. Mouser vertreibt LED-Produkte von Everlight weltweit. Zudem wurde kürzlich ein weiteres patentrechtliches Verfahren gegen Mouser eingeleitet, in dem geltend gemacht wurde, dass Mouser mit dem Verkauf bestimmter Everlight-Produkte in Italien vermeintlich gegen Patentrechte verstößt. Infolgedessen hat Mouser offenbar sämtliche von Everlight stammenden Produkte aus seinem Sortiment für den weltweiten Vertrieb gestrichen.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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