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Markt |

Solar-Fabrik AG bereitet Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor

Die Solar-Fabrik AG beabsichtigt, die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu beantragen. Ein entsprechender Antrag soll auch für die Solar-Fabrik Wismar GmbH vorbereitet werden.

Ziel der Eigenverwaltung ist es, die Solar-Fabrik AG und die Solar-Fabrik Wismar GmbH zu restrukturieren. Die übrigen Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG sind von diesem Antrag nicht betroffen. Der Antrag soll voraussichtlich am 02.02.2015 beim AG Freiburg eingereicht werden. Die Solar-Fabrik AG leidet bereits seit dem 4. Quartal 2014 unter einem massiven Einbruch der Nachfrage und dem damit einhergehenden Preisverfall im Markt für Solarmodule. Dieser allgemeine Markttrend in Europa wird sich nach Einschätzung der Solar-Fabrik AG wahrscheinlich im Verlauf der nächsten Monate fortsetzen. Daraus ergibt sich ein erheblicher Druck zur weiteren Kostenreduktion, für die die erweiterten Möglichkeiten der Eigenverwaltung genutzt werden sollen. Derzeit ist die Solar-Fabrik AG weder überschuldet noch zahlungsunfähig. Aufgrund der sinkenden Nachfrage der letzten Monate befindet sich die Solar-Fabrik seit November 2014 in Kurzarbeit. Die Solar-Fabrik AG sieht es als wahrscheinlich an, dass sich diese Nachfragesituation nur langsam ändern wird. Mit weiter andauernder Kurzarbeit droht ein weiterer Rückgang der liquiden Mittel sowie eine Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik AG im 2. Quartal 2015. Aufgrund dieser drohenden Zahlungsunfähigkeit hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung vorbereiten und einreichen zu wollen. Ziel ist, die Restrukturierung der Solar-Fabrik AG und ihrer Tochtergesellschaften möglichst frühzeitig anzugehen. Außerdem hat der Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG heute Herrn Rechtsanwalt Thomas Oberle unter der aufschiebenden Bedingung der Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß § 21 InsO oder, sofern dies vorher geschieht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, über das Vermögen der Gesellschaft in Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt.

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