RoHS |
RoHS-Direktive um sechs neue Ausnahmen erweitert
Zum 1. Juli 2006 ist die RoHS-Direktive in Kraft getreten, aber es wird weiterhin an zusätzlichen Ausnahmen gearbeitet. Ausnahmen zur RoHS-Anweisung sind erforderlich, wenn eine Umsetzung der Direktive technisch oder wissenschaftlich nur schwer durchführbar oder kein wirtschaftlicher Ersatz verfügbar ist.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun über sechs neue RoHS-Ausnahmen abgestimmt, diese umfassen Blei und Kadmium in Drucktinten, Blei in Oberflächenbeschichtungen von Fine-Pitch-Bauteilen nicht aber bei Steckverbindern, Blei in Loten für spezielle Kondensatoren, Bleioxid in bestimmten Displays und Lampen, sowie Bleilegierungen als Lote für spezielle Wandleranwendungen.