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Ungenügende Sicherheit bei vielen Fernost-Produkten

Technische Mängel vieler Leuchten- oder Leuchtenzubehörprodukte aus Fernost können für den Verbraucher erhebliche Gefahren darstellen.

Zu diesem Schluss kam die „Messekommission Produktsicherheit“ nach einer auf der Messe ‚Light+Building’ in Frankfurt am Main durchgeführten Marktüberwachungsaktion. Zwar hat sich die technische Qualität der Exponate durch verstärkte Marktkontrollen gegenüber der letzten Messe ,Light+Building’ im Jahr 2006 verbessert, dennoch stellte die Kommission eine hohe Unkenntnis vieler Fernostanbieter über die Sicherheitsanforderungen in der EU fest. Die Aussteller wurden aufgefordert, unverzüglich die technischen Unzulänglichkeiten nachzubessern. Bei einigen hat die Marktüberwachungsbehörde durch Hinweisschilder Einkäufer darüber informiert, dass diese Produkte derzeit nicht in der Europäischen Union vertrieben werden dürfen. In der „Messekommission Produktsicherheit“ arbeiten Experten der Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beim Regierungs¬präsidium Darmstadt, des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstituts, des Hauptzollamts Darmstadt und des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie zusammen. Durch die Kürze der Zeit konnten bei den ca. 400 Fernost-Ausstellern die Produkte nicht im Detail untersucht werden. Stichproben ergaben bei etlichen Leuchten fehlende Schutzleiterkontakte, bei Lampenfassungen waren beim Lampenwechsel stromführende Teile zugänglich oder die angegebenen Schutzarten waren oft auf den ersten Blick in Frage zu stellen. Etliche Spielzeugleuchten waren nicht mit einem separaten Betriebsgerät versehen, sondern konnten – verbotenerweise – direkt an das stromführende Netz angeschlossen werden. Für Kinder stellt dies ein besonderes Gefährdungspotenzial dar Es wurden nach wie vor Vorschaltgeräte angeboten, die bereits seit 2002 nicht mehr in der EU vertrieben werden dürfen. Diese sind zwar billig, verbrauchen aber sehr viel Strom. Der Verbraucher kann z. B. beim Kauf einer preiswerten Feuchtraumleuchte nicht feststellen, welches Vorschaltgerät in diesen oftmals sehr billigen Leuchten eingebaut ist. Bei den auf der Light+Building gezeigten Produkten der Fernost-Anbieter fehlte bei ca. der Hälfte der gezeigten Produkte die CE-Kennzeichnung. Bei den Ausstellern dieser Exponate hat die Marktüberwachungsbehörde durch Hinweisschilder den Verbraucher oder Einkäufer darüber informiert, dass diese Produkte derzeit nicht in der Europäischen Union vertrieben werden dürfen. Die ZVEI-Experten weisen darauf hin, dass eine CE-Kennzeichnung kein Qualitätszeichen ist, wie dies von vielen Verbrauchern wahrgenommen wird. Der EU-Konformitätsnachweis, der durch die CE-Kennzeichnung von dem Inverkehrbringer bereitzuhalten und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde vorzulegen ist, bestätigt lediglich, dass alle erforderlichen EU-Vorschriften eingehalten werden. In etlichen Fällen waren in den gezeigten EU-Konformitätserklärungen schon lange nicht mehr gültige Normen aufgeführt. Man kann davon ausgehen, dass viele der gezeigten Produkte bei einer genaueren Prüfung die CE-Kennzeichnung nicht tragen dürften. Ebenfalls wurde der Missbrauch von Qualitätszeichen festgestellt.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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