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Elektronikproduktion |

Grünes Licht für Veräußerung der Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz

Im Insolvenzverfahren hat das Bundeskartellamt die Freigabe zur Veräußerung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG an die Gustav Zech Stiftung erteilt. Das hat das Unternehmen jetzt mitgeteilt.

Die Veräußerung solle nun zeitnah vollzogen werden, heißt es weiter. Zuletzt hatte die euromicron AG in Insolvenz beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu beantragen (Evertiq berichtete).

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