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Schweizer Electronic: Versicherung will nicht voll für Brandschaden von 2005 aufkommen

Mit einem Telefax-Schreiben hat die Victoria Versicherung AG Düsseldorf, gleichzeitig im Namen der beteiligten Versicherer, die Ersatzverpflichtung hinsichtlich des Brandschadens vom 01.06.2005 abgelehnt.

Begründet wird die Ablehnung der Ersatzverpflichtung mit den Vorwürfen der versuchten arglistigen Täuschung und Obliegenheitsverletzungen, deren Folge bedingungsgemäß Leistungsfreiheit sei. Schweizer Electronic weist die von der Victoria Versicherung AG erhobenen Vorwürfe mit aller Deutlichkeit zurück und will mit geeigneten Maßnahmen gegen diese Unterstellungen und deren Urheber vorgehen. Sowohl der Vorwurf der arglistigen Täuschung als auch die behaupteten Obliegenheitsverletzungen entbehren laut Schweizer Electronic jeder Grundlage, weshalb die behauptete Leistungsfreiheit unbegründet sei. In den letzten Wochen fanden mehrere Gespräche mit Vertretern der Victoria Versicherung AG mit dem Ziel statt, eine pauschale und schnelle Regulierung des Schadensfalls zu erreichen. Hierbei hat die Victoria Versicherung AG über die bereits geleisteten Zahlungen hinaus einen weiteren Betrag zur abschließenden Regulierung angeboten, der jedoch laut Schweizer Electronic nicht annehmbar war und abgelehnt werden musste. Daraufhin hat die Victoria Versicherung AG die Gespräche abgebrochen. Das Wiederaufbauprojekt ist laut Schweizer Electronic nahezu abgeschlossen und soll wie geplant bis zur Jahresmitte 2007 erfolgreich beendet werden.

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