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© huguette roe dreamstime
Elektronikproduktion |

Handel soll Elektronik-Altgeräte zurücknehmen

Der bvse weist darauf hin, dass immerhin geschätzte 500.000 Tonnen ausrangierter Elektrogeräte pro Jahr erst gar nicht in den Recyclinganlagen ankommen und damit gar nicht oder nicht fachgerecht entsorgt werden.

"Der heute von der Bundesregierung gebilligte Gesetzentwurf für eine Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Recycling von ausgedienten Elektrogeräten", erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. "Angesichts der zwingenden Notwendigkeit vermehrt heimische Sekundärrohstoffe zu gewinnen, sei es geboten Sammlung und Verwertung ausgedienter Altgeräte wieder besser zu verbinden", zeigte sich Rehbock überzeugt. So sei die qualitative Erfassung der erste Schritt zum Recyclingerfolg. Die Erfahrungen mit der Umsetzung des ElektroG hätten gezeigt, dass es bei der Novelle unbedingt eine Rückkehr zu diesem Grundsatz geben müsse. Der bvse weist darauf hin, dass immerhin geschätzte 500.000 Tonnen ausrangierter Elektrogeräte pro Jahr erst gar nicht in den Recyclinganlagen ankommen und damit gar nicht oder nicht fachgerecht entsorgt werden. Sie landen nach wie vor in der Restmülltonne, werden illegal exportiert, nicht ordnungsgemäß recycelt oder lagern in den Kellern privater Haushalte. Es muss also mehr als bisher getan werden, damit diese Materialströme in den zertifizierten Aufbereitungsanlagen ankommen. Handel soll Altgeräte zurücknehmen Für den bvse ergibt sich allein aus diesen Zahlen deutlicher Handlungsbedarf, denn das sei ein Hinweis darauf, dass die gegenwärtige Erfassungs- und Sammlungsstruktur für Elektrokleingeräte weder bürgernah noch flexibel sei. Nach den bisher gemachten Erfahrungen stehe jedenfalls fest, dass allein die Möglichkeit, ausrangierte Elektrokleingeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben, bei weitem nicht ausreichend ist. So würden nach Schätzung des bvse alleine ca. 150.000 Tonnen sogenannter Elektrokleingeräte nicht recycelt, sondern landeten in den Müllverbrennungsanlagen. Deshalb sei es richtig, dass nach dem Gesetzesentwurf der Handel zur Rücknahme von gebrauchten Elektrokleingeräten verpflichtet werde. "Das ist eine bürgernahe Erfassungsstruktur, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die sogenannten Elektrokleingeräte aus dem Restabfall herauszubekommen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen", so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Allerdings sei auch darauf zu achten, dass der Handel in das Monitoring eingebunden wird. Denn auch dort müsse gelten, dass lediglich nach ElektroG zertifizierte Betriebe mit der Verwertung beauftragt werden dürften. In diesem Zusammenhang sei mit der Einführung eines öffentlichen Katasters von Erstbehandlungsanlagen eine wesentliche Forderung des bvse aufgenommen worden. Ebenso seien auch die Bemühungen erkennbar, den illegalen Export effektiv zu bekämpfen. Dazu gehöre an erster Stelle, so der bvse, dass der Exporteur von gebrauchten Elektrogeräten nachweisen muss, dass diese Geräte tatsächlich gebrauchstüchtig sind.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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