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Elektronikproduktion |

KKR übernimmt Software-<br>Entwicklungs von Flextronics

Kohlberg Kravis Roberts & Co. gab heute bekannt, dass ein verbundenes Unternehmen von KKR eine definitive Vereinbarung zur Übernahme der Software-Entwicklungs- und Solutions-Geschäftseinheit (die "Software-Geschäftseinheit") von Flextronics International Ltd. in einer Transaktion im Wert von ca. USD 900 Mio. unterzeichnet hat.

Flextronics wird einen 15-prozentigen Anteil an der Software-Geschäftseinheit beibehalten und als wichtiger Geschäftspartner und Kunde fungieren. Die Software-Geschäftseinheit befindet sich in Palo Alto, Kalifornien. Ein Grossteil der Betriebe befinden sich in Indien unter dem Banner Flextronics Software Systems ("FSS"). Die Software-Geschäftseinheit ist auf einzigartige Weise zur Bereitstellung von Kommunikationslösungen, von Netzwerkinfrastruktur zu Endbenutzergeräten, in der Lage. Als wichtiger Forschungs- und Entwicklungspartner für Top-Tier-Kommunikationsunternehmen weltweit hat die Geschäftseinheit ein hochentwickeltes globales Bereitstellungsmodell entwickelt. Die Geschäftseinheit besteht aus einer Software-Lösungsgruppe und einer strategischen Design-Consulting-Gruppe. Die schnell wachsende Geschäftseinheit beschäftigt ca. 6.100 Mitarbeiter weltweit. Neben den Betrieben in den USA und Indien verfügt das Unternehmen auch über eine bedeutende Marktpräsenz in Osteuropa. Nach Transaktionsabschluss werden Ash Bhardwaj, CEO, Arun Kumar, FSS President, und das vorhandene Managementteam die Software-Geschäftseinheit weiter leiten. Der Betrieb wird unter einem neuen, noch zu bestimmenden Namen erfolgen. Die Akquisition stellt die erste Investition durch KKR in Indien und die zweite Investition in Asien dar, gefolgt von der Investition in Avago Technologies, der früheren Halbleiterproduktgruppe von Agilent Technologies im Jahr 2005. Die Transaktion gilt als bisher grösste fremdfinanzierte Akquisition und Technologieinvestition in Indien. Adam H. Clammer, Mitglied von KKR, sagte: "Unsere Investition in die Software-Entwicklungs- und Solutions-Geschäftseinheit ist eine einmalige Gelegenheit zur Schaffung von Wert in einem schnell wachsenden Sektor. Die Software-Geschäftseinheit wird von einem Managementteam von Weltklasse geleitet und verfügt über eine einmalige Erfolgsrate bei der Bereitstellung von Kommunikationstechnologie. Wir glauben, dass sich die Geschäftseinheit ausgezeichnet in der Lage befindet, auf dem soliden Fundament aufzubauen, das sie innerhalb der Branche aufgebaut hat." James H. Greene, Jr., Mitglied von KKR, fügte hinzu: "Diese Transaktion demonstriert die Stärke des globalen Investitionsansatzes, den KKR in jüngsten Jahren entwickelt hat. Durch die Durchführung dieser Transaktion haben wir die Ressourcen unseres weltweiten Franchise genutzt. KKR ist begeistert von der Software-Entwicklungs- und Solutions-Geschäftseinheit und dem umfassenden Markt, den sie anspricht." Ash Bhardwaj, CEO der Software-Geschäftseinheit, erklärte: "Diese Transaktion ist eine positive Entwicklung für unsere Kunden, Mitarbeiter und Entscheidungsträger. KKR ist das weltweit führende Private-Equity-Investment-Unternehmen, und sein Interesse an unserem Geschäft bestätigt unsere Erfolge und unser bedeutendes Potenzial. Als Standalone-Business werden wir besser in der Lage sein, unser Dienstleistungs- und Produktangebot weiterzuentwickeln und unsere Kundenbeziehungen auszubauen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit KKR und die Fortsetzung unserer Beziehungen mit unseren Kollegen bei Flextronics." KKR wird die Übernahme mit voll versicherten Kreditvergabeeinrichtungen abwickeln. Citigroup Global Markets (Asia) und Merrill Lynch fungieren als Joint Bookrunners und Joint Lead Arrangers zur Finanzierung der Akquisition. Der Abschluss der Transaktion, der für Sommer 2006 erwartet wird, unterliegt der behördlichen Genehmigung und der Erfüllung der gängigen Abschlussbedingungen. Citigroup Global Markets und Morgan Stanley fungierten bei der Transaktion als exklusive Finanzberater für KKR, und Simpson Thacher & Bartlett LLP fungierten als Rechtsberater.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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