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© dimitry romanchuck dreamstime.com
Analysen |

China darf Zugang nicht beschränken

WTO gibt der EU Recht: China darf Zugang zu Seltenen Erden und anderen Rohstoffen nicht beschränken.

Ein Schiedspanel der Welthandelsorganisation (WTO) verurteilte heute die Ausfuhrbeschränkungen Chinas für Seltene Erden und für Wolfram und Molybdän, die von den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen in Europa als wichtige Komponenten eingesetzt werden. Die WTO befand wie bereits in früheren Entscheidungen zu anderen Rohstoffen, dass China mit solchen Ausfuhrzöllen und -kontingenten seine WTO-Verpflichtungen verletze und diese Maßnahmen auch nicht mit einer Politik zum Schutz oder zur Erhaltung der Umwelt zu begründen seien. Die WTO hat sich heute in ihrer Entscheidung den Argumenten der EU und ihrer Mitbeschwerdeführer (USA und Japan) angeschlossen. Die Entscheidung lässt keinen Zweifel offen: Ausfuhrbeschränkungen können nicht unter dem Vorwand verhängt werden, knappe natürliche Ressourcen zu erhalten, wenn die Nutzung ein und desselben Rohstoffs im Inland keinerlei Beschränkung zu ebendiesem Zweck unterliegt. Weder die Beschwerdeführer noch das Panel sprechen China das Recht ab, eine Umweltschutz- und Erhaltungspolitik einzuführen. Doch gestattet die Souveränität eines Landes über seine natürlichen Ressourcen es diesem nicht, den Weltmarkt zu kontrollieren oder die internationale Verteilung der Rohstoffe zu steuern, wie das WTO-Panel eindeutig bestätigt hat. Ein WTO-Mitglied kann zwar entscheiden, wie stark oder wie rasch es seine Ressourcen ausbeutet, aber sobald die Rohstoffe einmal abgebaut worden sind, unterliegen sie den WTO-Regeln für den Handel. Das rohstofffördernde Land darf seine Rohstoffe nicht nur an die einheimische Wirtschaft verkaufen, so dass diese einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Unternehmen erhält. Mit dieser Entscheidung wird für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Rohstoffen gesorgt. Nach der festen Überzeugung der EU liegt dies im Interesse aller WTO-Mitgliedstaaten, da sowohl die entwickelten Länder als auch die Schwellenländer bei ihrer Rohstoffversorgung und den globalen Produktionsketten aufeinander angewiesen sind. Hintergrund Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Seltene Erden sowie Wolfram und Molybdän. Sie haben ein breites Anwendungsspektrum: High-Tech-Produkte, „grüne“ Produkte, Kfz-Herstellung, Maschinenbau, Chemie, Stahlerzeugung, Nichteisenmetall-Industrie. Die Ausfuhrbeschränkungen Chinas bestehen hauptsächlich aus Ausfuhrzöllen oder ‑kontingenten sowie Zusatzauflagen und -verfahren für Exporteure. Dies bringt eine gravierende Benachteiligung der ausländischen Industrie mit sich, weil China so die Ausfuhrpreise künstlich verteuert und die Weltpreise damit nach oben treibt. Zudem werden die Rohstoffpreise im Inland künstlich verbilligt. Gleichzeitig wird die Verfügbarkeit im Inland erhöht. Dadurch erhält die einheimische Industrie in China einen Wettbewerbsvorteil, während der Druck auf die ausländischen Hersteller wächst, ihr Geschäft und auch ihre Technologie nach China zu verlagern. Im März 2012 hat die EU zusammen mit den USA und Japan den Fall zur Streitbeilegung vor die WTO gebracht, nachdem sich durch anfängliche Konsultationen mit China keine gütliche Einigung herbeiführen ließ. Die WTO setzte infolgedessen im Juni 2012 ein Panel ein. Gegen den Bericht des Panels können alle Parteien innerhalb von 60 Tagen Widerspruch einlegen.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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