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Allgemein |

EAR-Gebühren gesenkt

Zum 1. Januar 2007 ist die "erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz" in Kraft getreten.

Wichtigste Änderung ist die Einführung von Schwellenwerten für die pro Jahr in Verkehr gebrachten Gerätemengen. Diese sind: 50 kg, 100 kg, 200 kg und 500 kg. Der Entwurf vom 6. November 2006 sah sogar noch eine fünfte Gewichtsklasse mit 10 kg vor. Damit können kleine Hersteller, die je Geräteart den Schwellenwert nicht überschreiten, auf Antrag von den Garantie-Gebühren – 1.04a bis 1.04f, die höchsten Gebühren im Gebührenverzeichnis – befreit werden. Für Kleinhersteller, die das Unterschreiten der Schwellenwerte entsprechend glaubhaft machen können, reduzieren sich die Kosten für die Erstregistrierung von bisher 707,60 Euro auf nun 178,50 Euro. Auch viele andere Gebühren, wie z.B. für die Stammregistrierung, die Aktualisierung der Mengendaten und sonstige Änderungen der Registrierungs- oder Garantiedaten, wurden teilweise aber nur geringfügig gesenkt.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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