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Balda: Beschwerde der Elector GmbH abgelehnt

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Besetzung des Balda-Aufsichtsrats bestätigt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 28. Mai 2013 die Beschwerde des Aktionärs Elector GmbH gegen die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats der Balda AG abgelehnt. Gegen den Beschluss sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Die Beschwerde des Aktionärs richtete sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 22. Februar dieses Jahres. Das Gericht war dabei dem Vorschlag der Gesellschaft gefolgt, die Betriebswirtin und Controllerin Irene Schetelig und den Unternehmer Wilfried Niemann als unabhängige Aufsichtsräte der Gesellschaft zu bestellen, nachdem zwei Vakanzen in dem Gremium entstanden waren. Zugleich lehnte das Amtsgericht den Antrag der Elector GmbH ab, zwei eigene Kandidaten für den dreiköpfigen Aufsichtsrat bestellen zu lassen. Das OLG Hamm stellt in seiner Begründung fest, dass es an der persönlichen und geschäftlichen Unabhängigkeit von Frau Schetelig und Herrn Niemann gegenüber der Balda AG keinen Zweifel gebe. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Oeynhausen erscheine von 'sachlichen Erwägungen geleitet und am Interesse der Gesellschaft ausgerichtet.'

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