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© demarco dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Neue 'RoHS2'-Richtlinie ist CE-Richtlinie - seit Januar in Kraft

Am 02. Januar 2013 löste die 'RoHS2' (2011/65/EU) Richtlinie die bisherige RoHS (2002/95/EC) ab.

Als grundlegende Änderung neben dem erweiterten Anwendungsbereich ist die RoHS2 nun Teil der CE Rahmenrichtlinie (768/2008/EC), d.h. für alle elektrischen/elektronischen Geräte ist zwingend eine technische Konformitätsbewertung (nach EN 50581:2012) und, falls daraus resultierend, die CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung erforderlich. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass bei Produkten, die zu klein für ein CE-Zeichen sind, dieses auf der Verpackung und in der Begleitdokumentation angebracht sein muss. Der FBDI weist darauf hin, dass die CE-Konformität mit allen auf das Produkt anwendbaren Produktrichtlinien Voraussetzung ist für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die neue RoHS-Richtlinie wird in Deutschland in der am 12.12.2012 veröffentlichten ElektroStoffVerordnung umgesetzt. Europäische Norm EN 50581:2012 zur RoHS Umsetzung: Am 23.11.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission die EN 50581:2012 als sogenannten 'Harmonisierten Standard', der die Umsetzung und Dokumentation der RoHS2-Direktive und der darin geregelten Stoffbeschränkungen unterstützen soll. Diese Norm EN 50581:2012 ('Technische Dokumentation zur Bewertung von Elektro- und Elektronikgeräten im Hinblick auf die Beschränkung gefährlicher Stoffe') hat das CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) bereits im September 2012 veröffentlicht. Sie besagt, wie die Hersteller zusätzlich zu den Verpflichtungen der RoHS2 nun auch eine technische Dokumentation zusammenstellen müssen. Diese soll die Verbindung zwischen den erhaltenen Informationen zur Konformität und den entsprechenden Materialien, Bauteilen und Baugruppen aufzeigen. Dazu definiert die Europäische Norm EN 50581 Einzelheiten der technischen Dokumentation. Auch wenn die Veröffentlichung ihrer Finalversion erst für Juli d.J. (siehe Webseite des CENELEC) geplant ist, so verweist der FBDI darauf, dass sie bereits jetzt über www.cenelec.eu als Grundlage verfügbar und anwendbar ist. Mindestanforderung an die technische Dokumentation: Gemäß der EN50581 muss die technische Dokumentation mindestens folgendes enthalten:
  • Allgemeine Produktbeschreibung
  • Unterlagen zu Materialien, Teilen und/oder Baugruppen (Lieferantenerklärungen und/oder vertragliche Vereinbarungen und/oder; Materialerklärungen und/oder; Ergebnisse von analytischen Untersuchungen)
  • Angaben, aus denen das Verhältnis zwischen den technischen Unterlagen aus oben genanntem Punkt und den jeweiligen Materialien, Teilen und/oder Baugruppen hervorgeht
  • Auflistung harmonisierter Normen und/oder sonstiger technischer Spezifikationen, die zur Erstellung der Unterlagen lt. Punkt 2 verwendet wurden.
Bewertung von Zulieferer und Material: Der Abs. 4.3.2 der EN 50581 verlangt, dass Umfang und Art der technischen Dokumentation für Materialen, Teile und/oder Baugruppen auf der Bewertung des Herstellers in punkto
  • Wahrscheinlichkeit des Vorkommens regulierter Substanzen
  • Zuverlässigkeit und 'Trustworthiness' des Zulieferers
basieren. Während der Produktion hinzugefügte Materialien (Beschichtungen, Lötmaterial, etc.) müssen auch unter den genannten Kriterien bewertet werden.

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