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Elektronikproduktion |

Solarwatt strebt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung an

Der Vorstand der Solarwatt AG hat in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den Eigen- und Fremdkapitalgebern geführt, um ein geschlossenes Finanzierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich zu erreichen.

Bis zum 11. Juni 2012 konnten diese Gespräche aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der notwendigen Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aus heutiger Sicht unvermindert sichergestellt ist, ist damit aufgrund einer negativen Fortführungsprognose zunächst von einer Überschuldung der Gesellschaft auszugehen. Der Vorstand ist daher juristisch verpflichtet, angemessene Schritte einzuleiten und prüft aktuell die Einreichung eines Antrags auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach §270b InsO beim zuständigen Insolvenzgericht. Verglichen mit einem regulären Verfahren ist der wesentliche Vorteil eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung, dass der Vorstand weiterhin verantwortlich das Unternehmen lenkt und ihm ein Sachwalter zur Seite gestellt wird. Darüber hinaus besteht im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung die Möglichkeit, die Passivseite der Bilanz zu restrukturieren sowie die Verfahrensdauer im Vergleich zur Regelinsolvenz zu verkürzen. Die SOLARWATT AG befindet sich weiterhin in Gesprächen mit dem Ziel, die insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft noch kurzfristig zu beseitigen. Der Einreichungstermin steht in Abhängigkeit zum Ausgang dieser Gespräche. Zudem befindet sich die Gesellschaft bereits in Gesprächen mit einem Investor, der im Falle eines erfolgreichen Antrags auf Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung das Unternehmen bei den strukturellen Maßnahmen zu unterstützten beabsichtigt.

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2024.03.21 08:48 V22.4.9-1
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