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Elektronikproduktion |

Evonik mit Schiedsklage gegen Gigaset

Die Evonik Degussa GmbH hat bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. eine Schiedsklage gegen die Gigaset AG eingereicht und verlangt von Gigaset auf der Basis eines Vertrags aus dem Jahre 2006 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 12 Millionen Euro.

Gigaset hat sowohl den von Evonik behaupteten Sachverhalt als auch die geltend gemachten Ansprüche im Vorfeld zurückgewiesen und wird sich gegen die Schiedsklage verteidigen, heisst es in einer Pressemitteilung. Gigaset stützt sich bei ihrer Einschätzung auf ein Gutachten einer namhaften Rechtsanwalts­kanzlei. In Absprache mit dem Konzernabschlussprüfer hat Gigaset im Jahresabschluss 2011 eine angemessene Risikovorsorge getroffen. Gigaset, damals noch firmierend unter Arques Industries AG, hatte mit Vertrag vom 08.09.2006 von der heutigen Evonik die Oxxynova-Unternehmensgruppe erworben. Oxxynova wurde hierbei vertraglich verpflichtet, den von Evonik erworbenen Produktionsstandort in Lülsdorf fortzuführen, so lange nicht bestimmte Bedingungen eintreten. Oxxynova versprach Evonik zugleich, bei Verletzung dieser Fortführungspflicht eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Gigaset übernahm hierfür eine Garantie. Evonik trägt im Wesentlichen vor, die Oxxynova-Gruppe habe Ende 2007 ihre Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Unternehmensstandortes Lülsdorf verletzt. Für die damit von der Oxxynova verwirkte Vertragsstrafe hafte Gigaset aufgrund der vertraglichen Garantie gesamt­schuld­nerisch. Gigaset hält die Klage für unbegründet. Sie ist insbesondere der Auffassung, Oxxynova habe den Vertrag nicht verletzt, sondern sei zur Schließung des Standortes Lülsdorf berechtigt gewesen. Dies sei nach dem Vertrag unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich gestattet. Diese Bedingungen seien eingetreten. Da Oxxynova keine Vertragsstrafe schulde, könne folgerichtig auch Gigaset nicht in Anspruch genommen werden. Gigaset stützt diese Einschätzung auf u. a. auf ein Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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