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Elektronikproduktion |

EC leitet Prüfverfahren gegen Motorola ein

Die Europäische Kommission hat zwei förmliche Prüfverfahren gegen Motorola Mobility Inc. eingeleitet, um zu untersuchen, ob das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat.

Das Unternehmen könnte bestimmte grundlegende Patentrechte, die für die Anwendung von Industrienormen benötigt werden, missbräuchlich und unter Umgehung seiner Zusagen gegenüber Normungsorganisationen genutzt haben, um den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu verfälschen. Die Einleitung dieser Kartellverfahren bedeutet, dass die Kommission die Fälle vorrangig behandelt. Dem Ausgang der Verfahren wird dadurch nicht vorgegriffen. In Anbetracht der Beschwerden von Apple und Microsoft wird die Kommission insbesondere prüfen, ob Motorola es unterlassen hat, seinen unwiderruflichen Zusagen gegenüber Normungsorganisationen nachzukommen. Das Unternehmen hatte nämlich unter Berufung auf Patente, die es eigenen Angaben zufolge für die Produktion normgemäßer Produkte benötigt, einstweilige Verfügungen gegen die Hauptprodukte von Apple und Microsoft wie iPhone, iPad, Windows und Xbox erwirkt und durchgesetzt. Mit den Zusagen hatte sich Motorola verpflichtet, für alle grundlegenden Patente, die für die Einhaltung von Mobilfunkstandards unerlässlich sind, Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen zu erteilen (FRAND-Selbstverpflichtung). Die Kommission wird prüfen, ob das Verhalten von Motorola einen nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Des Weiteren wird die Kommission dem sowohl von Apple als auch Microsoft vorgebrachten Vorwurf nachgehen, Motorola vergebe die Lizenzen für Patente, die für die Einhaltung von Normen erforderlich seien, zu unfairen Bedingungen und verstoße somit gegen Artikel 102 AEUV.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
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