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© Aixtron
Markt |

Aixtron und GCI geben sich geschlagen

Aixtron hat mitgeteilt, dass das am 29. Juli 2016 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der GCI wegen des Ausfalls einer Angebotsbedingung erloschen ist.

Laut der Mitteilung der GCI ist aufgrund des am 2. Dezember 2016 durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erteilten Verbots der Übernahme des US-Geschäfts von Aixtron durch die chinesische Bieterin die Bedingung einer Genehmigung der Transaktion durch das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) bzw. den US-Präsidenten nicht erfüllt. Damit ist das öffentliche Übernahmeverfahren der GCI beendet, d.h. es kann nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden. Das Übernahmeangebot ist damit erloschen und alle Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Die Rückbuchung der Aixtron-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016 erfolgen. Aixtron ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von Aixtron ADSs zurückgegeben, heißt es in einer Mitteilung der GCI auf der Webseite des Bundesanzeigers.

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