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Qimonda-Insolvenzverwalter beziffert erstmals Forderung gegen Infineon

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG hat beim Landgericht München I im Rahmen des Rechtsstreits über die angebliche wirtschaftliche Neugründung der Qimonda AG einen Zahlungsantrag gestellt.

Diesen Antrag hat er zusätzlich zu seiner unbezifferten Feststellungsklage (siehe Presseinformation von Infineon vom 2. Dezember 2010) eingereicht. Seinen angeblichen Anspruch aus wirtschaftlicher Neugründung beziffert der Insolvenzverwalter mit mindestens 1,71 Milliarden Euro zzgl. Zinsen. Außerdem stützt er einen wesentlichen Teil seiner angeblichen Zahlungsansprüche zusätzlich auf die sogenannte Differenzhaftung. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass der Wert des Speichergeschäfts, der im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen im Frühjahr 2006 in die Qimonda AG als Sacheinlage eingebracht wurde, nicht den Ausgabebetrag der hierfür ausgegebenen neuen Aktien von insgesamt 600 Millionen Euro erreicht habe und sogar negativ sei. Der Geschäftsbericht 2011 von Infineon weist darauf hin, dass der Insolvenzverwalter die Ansprüche aus Differenzhaftung schon im August 2011 unbeziffert außergerichtlich geltend gemacht hat (S. 235). Wie schon in der Presseinformation vom 2. Dezember 2010 gemeldet, hält Infineon Ansprüche aus angeblicher wirtschaftlicher Neugründung für nicht gegeben. Die Behauptungen des Insolvenzverwalters zur angeblichen Differenzhaftung stehen im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in Vorbereitung der Kapitalerhöhungen von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angefertigt wurden; und zwar von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag von Infineon und von einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem Sacheinlage- und Nachgründungsprüfer. In ihrem Wertgutachten kommt die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Wert des eingebrachten Speichergeschäfts den Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg. Die gerichtlich bestellte Sacheinlage- und Nachgründungsprüferin hat dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt sei, worauf die Kapitalerhöhungen durch das Registergericht im Handelsregister eingetragen wurden. Infineon hat die Werthaltigkeit der Sacheinlage in Zusammenarbeit mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern nochmals eingehend geprüft, wird sich gegen die geltend gemachten Ansprüche weiterhin energisch zu Wehr setzen und bleibt hinsichtlich des Ausgangs dieses Rechtsstreits zuversichtlich.

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