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Elektronikproduktion |

Geldbuße für 6 LCD-Bildschirmhersteller wegen Preiskartells

Die Europäische Kommission hat gegen 6 Hersteller von LCD-Bildschirmen eine Geldbuße von insgesamt EUR 648'925'000 verhängt. Diese hatten sich an einem Kartell beteiligt, das europäischen Käufern von Flachbildfernsehern, Computern und anderen Produkten mit LCD-Hauptkomponente geschadet hat.

Bei den sechs Unternehmen handelt es sich um die koreanischen Unternehmen Samsung Electronics und LG Display sowie um die taiwanesischen Firmen AU Optronics, Chimei InnoLux Corporation, Chunghwa Pictures Tubes und HannStar Display Corporation. Nach der Kronzeugenregelung der Kommission wurde Samsung Electronics die Geldbuße vollständig erlassen, da es als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt hatte. Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersagt Preiskartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. "Ausländischen Unternehmen ebenso wie europäischen Firmen muss klar sein, dass sie sich an die Regeln des Fair Play zu halten haben, wenn sie in Europa Geschäfte machen wollen. In diesem Fall wussten die Unternehmen genau, dass sie gegen die Wettbewerbsregeln verstießen und versuchten, ihr rechtswidriges Verhalten zu verschleiern. Verständnis gibt es nur für diejenigen, die ein Kartell anzeigen und uns bei der Beweisführung unterstützen", so EU-Wettbewerbskommissar und Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. Die Kommission hat heute gegen sechs Hersteller von Flüssigkristallbildschirmen (LCD) eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 648'925'000 verhängt, weil sie sich zwischen Oktober 2001 und Februar 2006 an einem Kartell beteiligten. LCD-Displays sind die Hauptkomponente von Fernseh- und Computerbildschirmen und Notebooks. Bei den sechs Unternehmen handelt es sich um die koreanischen Unternehmen Samsung Electronics und LG Display sowie um die taiwanesischen Firmen AU Optronics, Chimei InnoLux Corporation, Chunghwa Pictures Tubes und HannStar Display Corporation. Vier Jahre lang stimmten diese Unternehmen ihre Preise (u. a. Preismargen und Mindestpreise) ab und tauschten Informationen über die Produktionsplanung, ihre künftige Kapazitätsauslastung, Preisgestaltung und andere Geschäftsbedingungen untereinander aus. Die Kartellmitglieder trafen sich monatlich zu multilateralen und bilateralen Treffen. Insgesamt fanden ca. 60 solcher von den Beteiligten „Crystal-Meetings“ genannten Treffen, zumeist in Hotels in Taiwan, statt. Da der überwiegende Teil der im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauften Flachbildfernseher, Computerbildschirme und Notebooks, die LCD-Displays enthalten, aus Asien stammt, hatten diese Vereinbarungen unmittelbar Auswirkungen auf die Kunden im EWR. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Unternehmen sich durchaus der Tatsache bewusst waren, dass sie gegen das Wettbewerbsrecht verstießen und deshalb versuchten, Ort und Ergebnisse ihrer Treffen geheim zu halten. Ähnlich wie bei dem DRAM-Speicherchip-Kartell (siehe IP/10/586) das von 2002 bis Mai 2010 Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen war, wurden alle Beteiligten in einer internen Mitteilung dazu aufgerufen, auf Sicherheit und Vertraulichkeit zu achten und die schriftliche Kommunikation untereinander möglichst zu beschränken. Die Kommission hatte den Unternehmen im Mai 2009 offiziell ihre Beschwerdepunkte mitgeteilt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Anhörung gegeben. Daraufhin hatte die Kommission die Dauer des Kartellverstoßes um vier Monate verkürzt. Die Geldbußen Bei der Festsetzung der Geldbußen legte die Kommission die Absatzzahlen der beteiligten Unternehmen für die betreffenden Produkte im EWR, die besondere Schwere des Verstoßes, seine Dauer, sowie die Tatsache zugrunde, das das Kartell den gesamten EWR betraf. Samsung Electronics wurde die Geldbuße im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission von 2002 vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über das Kartell informierte und wertvolle Beweise zur Verfügung stellte. Die Geldbußen für die folgenden Unternehmen wurden aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission ebenfalls gesenkt: LG Display (50%), AU Optronics (20%) und Chungwa Pictures Tubes (5%). Dem Unternehmen LG Display wurde zudem die gesamte Geldbuße für seine Beteiligung an dem Kartell im Jahr 2006 erlassen, weil es als erstes Kartellmitglied Beweise dafür vorgelegt hatte, dass das Kartell auch nach 2005 noch bestand (sogenannter teilweiser Geldbußenerlass). Keines der Unternehmen erfüllte die Voraussetzungen für eine Reduzierung ihrer Geldbußen nach Randnummer 35 der Bußgeldleitlinien der Kommission von 2006 (drohende Zahlungsunfähigkeit). Zwei Unternehmen wollten diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Im Einzelnen wurden folgende Geldbußen verhängt: - Samsung Electronics: EUR 0 - LG Display: EUR 215'000'000 - AU Optronics: EUR 116'800'000 - Chimei InnoLux Corporation: EUR 300'000'000 - Chunghwa Pictures Tubes: EUR 9'025'000 - HannStar Display Corporation: EUR 8'100'000

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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