Infineon hat Patentverletzungsklage gegen Volterra eingereicht
Die Infineon Technologies AG hat eine Patentklage gegen Volterra Semiconductor am U.S. Bezirksgericht für Delaware eingereicht.
Mit der Patentklage fordert Infineon Unterlassung der Patentverletzung sowie Schadenersatz und erweiterten Schadenersatz wegen vorsätzlicher Patentverletzung.
Mit der Klage wird die Verletzung von vier Infineon U.S. Patenten durch Volterras Spannungsregler und Pulsweitenmodulations-Controller geltend gemacht. Solche Halbleiterkomponenten regeln die Stromversorgung des Prozessors bei PCs, Notebooks, Servern und der GPU (Graphic Processing Unit) bei Grafikkarten.
Volterra hatte im November 2008 Klage gegen Infineon wegen angeblicher Verletzung von Volterra Patenten durch Infineon am U.S. Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien erhoben. Im Juli 2009 hatte Volterra einen Antrag auf einstweilige Unterlassungsverfügung gestellt, der jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Das Gericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung bestimmt. Die drei Patente, die Volterra in seiner Klage in Kalifornien geltend macht, werden derzeit vom U.S. Patentamt, dem United States Patent and Trademark Office, auf ihre Rechtsbeständigkeit hin überprüft. Bei zwei Patenten hat das U.S. Patentamt formal Einwendungen gegen alle von Volterra in der Klage in Kalifornien geltend gemachten Patentansprüche erhoben. Zum dritten Patent wird die offizielle Stellungnahme des U.S. Patentamts demnächst erwartet.
Mit der Klage wird die Verletzung von vier Infineon U.S. Patenten durch Volterras Spannungsregler und Pulsweitenmodulations-Controller geltend gemacht. Solche Halbleiterkomponenten regeln die Stromversorgung des Prozessors bei PCs, Notebooks, Servern und der GPU (Graphic Processing Unit) bei Grafikkarten.
Volterra hatte im November 2008 Klage gegen Infineon wegen angeblicher Verletzung von Volterra Patenten durch Infineon am U.S. Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien erhoben. Im Juli 2009 hatte Volterra einen Antrag auf einstweilige Unterlassungsverfügung gestellt, der jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Das Gericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung bestimmt. Die drei Patente, die Volterra in seiner Klage in Kalifornien geltend macht, werden derzeit vom U.S. Patentamt, dem United States Patent and Trademark Office, auf ihre Rechtsbeständigkeit hin überprüft. Bei zwei Patenten hat das U.S. Patentamt formal Einwendungen gegen alle von Volterra in der Klage in Kalifornien geltend gemachten Patentansprüche erhoben. Zum dritten Patent wird die offizielle Stellungnahme des U.S. Patentamts demnächst erwartet.
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