Hella schließt betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2010 aus
Hella verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen. Aufgrund der dauerhaft veränderten Marktbedingungen in der weltweiten Automobilindustrie hatte das Unternehmen im Frühjahr 2009 ein notwendiges Abbaupotenzial von insgesamt circa 800 Stellen an seinen deutschen Standorten aufgezeigt und entsprechende Strukturmaßnahmen eingeleitet.
Über natürliche Fluktuation, Altersteilzeit sowie ein freiwilliges Abfindungsprogramm konnte seitdem für mehr als 650 Stellen eine sozialverträgliche Regelung gefunden werden. Betriebsbedingte Kündigungen wurden bisher nicht ausgesprochen. Angesichts des Umfangs sowie der schnellen Umsetzung der gefundenen Regelungen haben sich Unternehmensführung, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften jetzt darauf verständigt, betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2010 auszuschließen.
Gleichzeitig wurde eine Verlängerung der Kurzarbeitszeitregelung vereinbart, um den nach wie vor bestehenden Nachfragerückgang in der Automobilindustrie weiterhin flexibel abfedern zu können. Für die Standorte Lippstadt und Paderborn wurde die Regelung auf die gesetzlich maximal mögliche Zeitdauer bis Ende November 2010 bzw. Oktober 2010 ausgedehnt. Als Kurzarbeitstag ist grundsätzlich der Freitag vorgesehen. Je nach Beschäftigungslage kann die Inanspruchnahme dieses Kurzarbeitstages allerdings von Bereich zu Bereich abweichen. Denkbar sind gegebenenfalls auch längere Blockpausen.
"Auf Basis des realisierten sozialverträglichen Stellenabbaus sowie der verlängerten Kurzarbeitsregelung ist uns ein wichtiger Schritt zur Anpassung an das strukturell bedingte niedrigere Umsatzniveau gelungen", bedankt sich Dr. Behrend, persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, bei allen Beteiligten. "Neben dem erfolgreichen Abschluss unserer Re-Finanzierungsaktivitäten haben wir damit einen weiteren Meilenstein zur Sicherung der Unabhängigkeit des Unternehmens geschafft."
Gleichzeitig wurde eine Verlängerung der Kurzarbeitszeitregelung vereinbart, um den nach wie vor bestehenden Nachfragerückgang in der Automobilindustrie weiterhin flexibel abfedern zu können. Für die Standorte Lippstadt und Paderborn wurde die Regelung auf die gesetzlich maximal mögliche Zeitdauer bis Ende November 2010 bzw. Oktober 2010 ausgedehnt. Als Kurzarbeitstag ist grundsätzlich der Freitag vorgesehen. Je nach Beschäftigungslage kann die Inanspruchnahme dieses Kurzarbeitstages allerdings von Bereich zu Bereich abweichen. Denkbar sind gegebenenfalls auch längere Blockpausen.
"Auf Basis des realisierten sozialverträglichen Stellenabbaus sowie der verlängerten Kurzarbeitsregelung ist uns ein wichtiger Schritt zur Anpassung an das strukturell bedingte niedrigere Umsatzniveau gelungen", bedankt sich Dr. Behrend, persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, bei allen Beteiligten. "Neben dem erfolgreichen Abschluss unserer Re-Finanzierungsaktivitäten haben wir damit einen weiteren Meilenstein zur Sicherung der Unabhängigkeit des Unternehmens geschafft."
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