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Vogt electronic lässt Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien zum regulierten Markt widerrufen
Die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München haben auf Antrag des Vorstands der VOGT electronic AG die Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien zum regulierten Markt widerrufen.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf des 4. August 2009 wirksam. Die Hauptversammlung der VOGT electronic AG hat den Vorstand der VOGT electronic AG am 19. März 2009 mit 97,43% der Stimmen ermächtigt, den Widerruf der Zulassung zu beantragen.