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Leiterplatten |

Ruwel-Insolvenz: Investoren können bis Ende April nicht gefunden werden

Trotz der zu einem sehr frühen Zeitpunkt angemeldeten Insolvenz konnte leider bis heute weder für eine gesamte noch für eine teilweise Fortführungslösung ein Investor gefunden werden. Aus diesem Grund mussten für die Ruwel GmbH als traditionsreichstem europäischem Leiterplattenhersteller mit dem Betriebsrat Verhandlungen über betriebsbedingte Kündigungen aufgenommen werden.

Die Ruwel GmbH hatte am 3. Februar Insolvenz angemeldet. Die RUWEL GmbH hat mit 58 % seinen Umsatzschwerpunkt in der Automobilzulieferindustrie, die sich derzeit weltweit in ihrer schwersten Krise befindet. Ferner ist die Ruwel GmbH im Juni 2006 von amerikanischen Finanzinvestoren übernommen worden, die selbst durch die globale Krise in der Finanzwelt hart getroffen wurden. Für diese war in dieser schwierigen Situation eine weitere Stützung Ruwels nicht vertretbar. Die aufgelegten staatlichen Hilfsprogramme sind nur über eigene Hausbanken zu erreichen, über die die Ruwel GmbH seit dem Einstieg der Finanzinvestoren nicht mehr verfügt. Diese haben 2006 sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber den damaligen Hausbanken abgelöst. Die derzeitige Zurückhaltung der Geschäftsbanken machte die Gewinnung und die Bindung neuer Hausbanken an das Unternehmen unmöglich. Die Löhne und Gehälter der mehr als 600 Mitarbeiter in Geldern und Pfullingen waren bis einschließlich Januar stets pünktlich und vollständig vom Unternehmen selbst gezahlt worden, was die Situation von anderen aktuellen Insolvenzen in der deutschen Leiterplattenindustrie deutlich unterscheidet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf, bestellt. Maßgebliche Zulieferpartner haben auch nach der Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Ruwel GmbH ihre weitere Unterstützung zugesagt. Ebenso haben zahlreiche, teilweise seit Jahrzehnten treue Kunden ihr Interesse bekundet, die Partnerschaft zur Ruwel GmbH aufrecht zu erhalten. Trotz der zu einem sehr frühen Zeitpunkt angemeldeten Insolvenz konnte leider bis heute weder für eine gesamte noch für eine teilweise Fortführungslösung ein Investor gefunden werden. Aus diesem Grund mussten für die Ruwel GmbH als traditionsreichstem europäischem Leiterplattenhersteller mit dem Betriebsrat Verhandlungen über betriebsbedingte Kündigungen aufgenommen werden. Die Mitarbeiter der Ruwel GmbH an den Standorten Geldern und Pfullingen erhalten bis Ende April 2009 noch ihre Gehaltszahlungen als Insolvenzausfallgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 01. Mai 2009 beim zuständigen Insolvenzgericht anregen. Ab diesem Zeitpunkt muss die Ruwel GmbH sämtliche Kosten selbst bestreiten können. Das Unternehmen darf ab 01. Mai keine Verluste machen. Aufgrund der anhaltenden Krise der Gesamtwirtschaft und insbesondere in der Automobilindustrie ist eine vollständige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung dieser Prämisse nicht darstellbar. Unausgelastete Kapazitäten auch in Asien verschärfen den Wettbewerb weiter. Der Insolvenzverwalter wird daher mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Kündigungen aussprechen. Die Produktion wird zunächst jedoch weiter aufrechterhalten, um die noch vorliegenden Aufträge fertig zu stellen. In diesem Rahmen werden auch von Kunden platzierte neue Bestellungen mitproduziert. Gut die Hälfte der Belegschaft wird damit auch nach dem 01. Mai noch beschäftigt sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Auftragslage lassen leider keine andere Wahl in Bezug auf diese Maßnahmen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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