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Elektronikproduktion |

Beherrschungsvertrag von Vogt electronic und Sumida rechtswirksam

Der Beherrschungsvertrag zwischen dem deutschen EMS-Dienstleister Vogt electronic und Sumida Vogt GmbH im Handelsregister eingetragen.

Der Beherrschungsvertrag zwischen Vogt electronic AG und der Sumida Vogt GmbH wurde am 31. März 2009 im Handelsregister Passau (HRB 3576) eingetragen wurde und ist damit rechtwirksam. Der Beherrschungsvertrag wurde von beiden Parteien am 22. Januar 2009 abgeschlossen. Die Hauptversammlung der Vogt electronic AG hat dem Beherrschungsvertrag am 19. März 2009 mit 97,44 % der Stimmen zugestimmt.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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