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Distribution |

FBDi arbeitet an Traceability Leitfaden für gesamte Lieferkette

Das Thema Traceability rückt in der Industrie zusehends in den Vordergrund – so plant der ZVEI eine Überarbeitung seines Leitfadens bis zur productronica im November 2009. Dann soll dieser als Industriestandard definiert werden.

In der bisherigen Fassung wurde Traceability als gesamter Begriff bzw. Schlagwort betrachtet, was für die Distribution in einem eventuellen Worst Case einen riesigen Aufwand bedeutet kann. Um diese Ungleichstellung der Distributoren zu regulieren, wurde der FBDi AK Traceability unter der Leitung von Jens Dowarth, Vorsitzender des Arbeitskreises Umwelt des FBDi, zur Mitarbeit bei der Neudefinition dieses Leitfadens beauftragt. „Als Vertretung der Distributoren betrachten wir diese Chance eines gemeinsamen Vorschlags zur Regelung der Traceability als Meilenstein“, erläutert Jens Dorwarth, „denn die neue Definition soll als genereller Leitfaden über die gesamte Lieferkette gelten. Wir möchten einen gemeinsamen Mindeststandard schaffen, um redundante Arbeitsschritte zu vermeiden und vor allem, um die Verantwortlichkeiten genau festzulegen.“ Unbedingt wichtig und sinnvoll in diesem Zusammenhang ist für den FBDi die Trennung zwischen interner und externer Rückverfolgbarkeit, um im Ernstfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu unterscheiden. Daher wird der FBDi einen, den Leitfaden des ZVEI ergänzenden, Leitfaden für die Distribution erstellen, der die Thematik Traceability und deren Anforderungen an die Distribution im Besonderen beleuchtet, aber keinesfalls als Parallelwerk zum ZVEI Leitfaden zu sehen ist. Der Vorschlag zur Neudefinition lautet: ‚Traceability ermöglicht die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Erzeugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.’ Zur Trennung in interne und externe Traceability, sowie zur damit verbundenen Informationsübermittlung sind bestimmte Kriterien noch zu definieren, wie Lieferantenkennung, Herstellerkennung, Materialidentifikation sowie Chargen- und/oder Individuumkennung. In diesem Zusammenhang sieht der FBDi die Regelung ‚one step forward – one step backward’ als maßgeblich, also die Definition der gesetzlichen Vorwärtsverfolgung und die Rückverfolgbarkeit als Risikobewertung ohne Know-How-Transfer. Auch die Trennung zwischen Produkt- und Prozess-Traceability soll bleiben. Neben der Definition per se umfasst der Vorschlag ebenso die eindeutige Identifikation, die Information darüber liefern soll, wer welche Ware von wem erhalten hat. Diese Definition der möglichen und machbaren Labels, deren Inhalte sowie realistische Gestaltungsmöglichkeiten sind Inhalt der Sitzungen des AK Traceability des FBDi. Denn die Anforderungen an die Traceability gestalten sich je nach Branche unterschiedlich. So wäre eine Lösungsvariante beispielsweise ein 4-Level-Mat-Label, das über die Distribution genutzt wird. Hier sieht der FBDi die Konzentration auf die Minimalspezifikation als maßgeblich, die Umsetzung selbst soll dann unternehmensspezifisch geregelt werden. Trotz derzeit sehr differierender Anforderungen plant der FBDi, seinen ‚wasserfesten’ Leitfaden noch vor dem Herbst zu präsentieren und damit ein weiteres wichtiges Zeichen für die Verbandsarbeit zu setzen. Traceability, die Rückverfolgbarkeit von Bauelementen und Komponenten, entspricht der lückenlosen Chargenrückverfolgbarkeit, um im Schadensfall die Kosten in Grenzen zu halten. Zur zweifelsfreien Identifikation der Komponenten ist die exakte Rückverfolgbarkeit unumgänglich, die Auskunft über Herkunft und weiteren Verlauf der Bauteile gibt.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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