TDK & Epcos: Squeeze - Out - Verfahren und Beherrschungsvertrages
TDK, Tokyo, Japan, hat dem Vorstand der EPCOS heute das förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der EPCOS möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die TDK als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. „Squeeze Out").
Der TDK Corporation gehören unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der EPCOS. Darüber hinaus haben der Vorstand der EPCOS und die Geschäftsführung der TDK Germany GmbH, Düsseldorf, heute beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der TDK Germany GmbH als herrschender und der EPCOS als beherrschter Gesellschaft vorzubereiten.
Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe der vorzusehenden Ausgleichszahlung und die Höhe des Abfindungsangebots, werden in den kommenden Wochen ermittelt und vereinbart. Gleiches gilt für die Ermittlung der Höhe der Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre.
Die Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung der EPCOS AG. Beide Beschlüsse sollen in der ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich Ende Mai stattfinden wird.
Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe der vorzusehenden Ausgleichszahlung und die Höhe des Abfindungsangebots, werden in den kommenden Wochen ermittelt und vereinbart. Gleiches gilt für die Ermittlung der Höhe der Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre.
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