Oerlikon Solar leitet rechtliche Schritte gegen Sunfilm ein
Oerlikon Solar ergreift Massnahmen zur Sicherung seines umfangreichen geistigen Eigentums. Neben seinen eigenen Patentrechten ist Oerlikon als weltweit einziger Hersteller exklusiver Lizenznehmer mehrerer Patentfamilien für Produktionssysteme zur Erzeugung von Dünnschicht Silizium Photovoltaik-Zellen auf Glas - insbesondere gemäss Patent EP 0 871 979 B1.
Diese Exklusivität schliesst das das Recht ein, gegen Patentrechtsverletzungen durch Dritte rechtlich vorzugehen. "Mit dieser Klage ergreift Oerlikon Solar Massnahmen, sein wesentliches Eigentum und das seiner Kunden zu schützen. Oerlikons Rechte wurden durch die Sunfilm wissentlich verletzt", sagt Jeannine P. Sargent, CEO Oerlikon Solar "Unsere IP umfasst die Arbeit hunderter Wissenschaftler und Ingenieure aus über 20 Jahren und spiegelt mehrere Millionen Dollar /FRANKEN an Kapitalinvestitionen wider."
Oerlikon Solar's IP Portfolio umfasst das europäische Patent Nr. EP 0 871 979 B1, das die Grundlagen der micromorph® Tandemzellentechnologie beschreibt, eine exklusive Lizenz, die Oerlikon 2003 vom IMT, Universität von Neuchatel (Schweiz) erworben hat.
Die Sunfilm in Grossroehrsdorf, Deutschland, hat ihre Absicht öffentlich gemacht, mit Tandem Photovoltaik Modulen in den Markt einzutreten, unter Verletzung der bestehenden Exklusivlizenzen von Oerlikon. Oerlikon ist der Ansicht, dass die in Sachsen, Deutschland, angesiedelte Produktionsanlage darauf ausgelegt ist, sowohl die Methode als auch das Produkt gemäss EP 0 871 979 B1 zu verletzen. Oerlikon hat sich daher entschieden, seine Recht auszuüben das Patent EP 0 871 979 B1 gegen Sunfilm durchzusetzen. Eine Klage wurde am 10. Juni beim Deutschen Landgericht in Düsseldorf eingereicht.
Die Bedeutung dieses Patents wird durch die Tatsache unterstrichen, dass mehrere Unternehmen, darunter auch Sunfilm, beim Europäischen Patentamt einen Einspruch gegen das Patent eingereicht haben.
Sargent: "Oerlikon versichert all seinen Kunden und Partnern, dass wir unser IP schützen und mit Bestimmtheit gegen alle vorgehen werden, die diese Rechte verletzen".
Oerlikon Solar's IP Portfolio umfasst das europäische Patent Nr. EP 0 871 979 B1, das die Grundlagen der micromorph® Tandemzellentechnologie beschreibt, eine exklusive Lizenz, die Oerlikon 2003 vom IMT, Universität von Neuchatel (Schweiz) erworben hat.
Die Sunfilm in Grossroehrsdorf, Deutschland, hat ihre Absicht öffentlich gemacht, mit Tandem Photovoltaik Modulen in den Markt einzutreten, unter Verletzung der bestehenden Exklusivlizenzen von Oerlikon. Oerlikon ist der Ansicht, dass die in Sachsen, Deutschland, angesiedelte Produktionsanlage darauf ausgelegt ist, sowohl die Methode als auch das Produkt gemäss EP 0 871 979 B1 zu verletzen. Oerlikon hat sich daher entschieden, seine Recht auszuüben das Patent EP 0 871 979 B1 gegen Sunfilm durchzusetzen. Eine Klage wurde am 10. Juni beim Deutschen Landgericht in Düsseldorf eingereicht.
Die Bedeutung dieses Patents wird durch die Tatsache unterstrichen, dass mehrere Unternehmen, darunter auch Sunfilm, beim Europäischen Patentamt einen Einspruch gegen das Patent eingereicht haben.
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