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Mania gewährt Exklusivität für Verhandlungen über Erwerb wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs

Mania Technologie hat die folgende Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG veröffentlicht.

09. Juni 2008, 14:04
Die Mania Technologie AG hat einem potentiellen Käufer Exklusivität für die Verhandlungen über den Erwerb von wesentlichen Teilen des weltweiten Geschäftsbetriebs gewährt. Die Exklusivität erstreckt sich auf die Outsourcing-Gruppe, die Geschäftseinheiten Plotter und Software sowie weitere Vermögensgegenstände innerhalb des Mania-Konzerns. Die Vereinbarung der Exklusivität reicht bis zum 16. Juni 2008.

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