7 weitere Ausnahmen für RoHS-Direktive vorgeschlagen
Die Europäische Kommission hat sieben weitere Ausnahmen im Rahmen der RoHS-Richtlinie zur Prüfung durch das Technical Adaptation Committee (TAC) vorgeschlagen.
33. Blei in Lötmitteln für das Löten von dünnen Kupferdrähten von 100 μ m Durchmesser und weniger in Transformatoren.
34. Blei in PVC, um eine negative Temperaturkoeffizient (NTC) in Bezug auf PVC zu erreichen, bezüglich des kontrollierten Abschaltens von flexiblen elektrischen Heizgeräten (Heizung-Pads und Heizdecken) bis zum 1. Juli 2008.
35. Blei in Cermet-Trimmer Potentiometer-Elementen.
36. Cadmium in Photowiderständen für Optokoppler in professionellem Audio-Equipment bis zum 31. Dezember 2009.
37. Quecksilber als Hemmer in DC Plasma-Displays mit bis zu 30 mg pro Display bis zum 1. Juli 2010.
38. Blei in der Beschichtung von Hochspannungs-Dioden auf der Grundlage eines Zink-Borat Glaskörpers.
39. Kadmium und Kadmiumoxid im Dickschichtpasten, bei auf Aluminium geklebtem Berylliumoxid.
Ausserdem wird das Löschen der bestehende Befreiung unter Punkt 22 vorgeschlagen:
22. Blei als Verunreinigung in der RIG (Seltenen Erden Eisen-Granat) Faraday-Rotatoren für Faseroptik-Kommunikationssysteme.
Befreiung 22 wird gestrichen, da kurz nach der TAC Freigabe, geeignete Alternativen ermittelt werden konnten. Damals war dies nur über einen Lieferanten zu beziehen; dies hat sich jedoch geändert, so dass die Befreiung nicht mehr den Kriterien des Artikels 5.1b (oder 5.1c - beschäftigt sich mit der Überprüfung der bestehenden Ausnahmen) von RoHS entspricht.
Die ursprünglichen Antragsunterlagen, Antworten auf die Konsultation der Beteiligten und der Bericht des deutschen Öko-Instituts (beinhaltet alle wichtigen technischen Daten für den Prozess) sind alle über die Website des EC verfügbar. Diese Vorschläge wurden bereits auf der TAC-Sitzung am 10. April 2008 kurz vorgestellt und erörtert, Die EC hat bereits TAC-Mitglieder um Kommentare ersucht und wird voraussichtlich eine formelle Abstimmung ("schriftlichen Verfahren", d.h. eine Post-Abstimmung) etwa Ende Mai durchführen.
Einige dieser Ausnahmen sind zeitlich begrenzt, da die Berater erwarten, das zu diesem Zeitpunkt bereits Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Das Verfallsdatum für die vorgeschlagene Ausnahme 34 vor dem offiziellen Aufnahmedatum. Es ermöglicht es jedoch den Herstellern, Waren auf dem europäischen Markt schon vor diesem Datum zu verkaufen. Einige dieser Ausnahmen wurden ursprünglich vor langer Zeit beantragt.
34. Blei in PVC, um eine negative Temperaturkoeffizient (NTC) in Bezug auf PVC zu erreichen, bezüglich des kontrollierten Abschaltens von flexiblen elektrischen Heizgeräten (Heizung-Pads und Heizdecken) bis zum 1. Juli 2008.
35. Blei in Cermet-Trimmer Potentiometer-Elementen.
36. Cadmium in Photowiderständen für Optokoppler in professionellem Audio-Equipment bis zum 31. Dezember 2009.
37. Quecksilber als Hemmer in DC Plasma-Displays mit bis zu 30 mg pro Display bis zum 1. Juli 2010.
38. Blei in der Beschichtung von Hochspannungs-Dioden auf der Grundlage eines Zink-Borat Glaskörpers.
39. Kadmium und Kadmiumoxid im Dickschichtpasten, bei auf Aluminium geklebtem Berylliumoxid.
Ausserdem wird das Löschen der bestehende Befreiung unter Punkt 22 vorgeschlagen:
22. Blei als Verunreinigung in der RIG (Seltenen Erden Eisen-Granat) Faraday-Rotatoren für Faseroptik-Kommunikationssysteme.
Befreiung 22 wird gestrichen, da kurz nach der TAC Freigabe, geeignete Alternativen ermittelt werden konnten. Damals war dies nur über einen Lieferanten zu beziehen; dies hat sich jedoch geändert, so dass die Befreiung nicht mehr den Kriterien des Artikels 5.1b (oder 5.1c - beschäftigt sich mit der Überprüfung der bestehenden Ausnahmen) von RoHS entspricht.
Die ursprünglichen Antragsunterlagen, Antworten auf die Konsultation der Beteiligten und der Bericht des deutschen Öko-Instituts (beinhaltet alle wichtigen technischen Daten für den Prozess) sind alle über die Website des EC verfügbar. Diese Vorschläge wurden bereits auf der TAC-Sitzung am 10. April 2008 kurz vorgestellt und erörtert, Die EC hat bereits TAC-Mitglieder um Kommentare ersucht und wird voraussichtlich eine formelle Abstimmung ("schriftlichen Verfahren", d.h. eine Post-Abstimmung) etwa Ende Mai durchführen.
Einige dieser Ausnahmen sind zeitlich begrenzt, da die Berater erwarten, das zu diesem Zeitpunkt bereits Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Das Verfallsdatum für die vorgeschlagene Ausnahme 34 vor dem offiziellen Aufnahmedatum. Es ermöglicht es jedoch den Herstellern, Waren auf dem europäischen Markt schon vor diesem Datum zu verkaufen. Einige dieser Ausnahmen wurden ursprünglich vor langer Zeit beantragt.
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