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ZVEI: Erfolgreich gegen Produktpiraten

Der ZVEI-Anwaltsnotdienst zur Bekämpfung von Produktpiraterie wurde auf der Hannover Messe 2008 wieder rege von den Mitgliedsunternehmen in Anspruch genommen.

„Dies verdeutlicht die unvermindert starke Bedrohung durch Produktpiraten, zeigt aber auch, dass man sich mit rechtlichen Mitteln gegen Innovationsklau wehren kann“, so Rechtsanwalt Till Barleben, der die Aktivitäten betreut. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitierten von diesem Service. Die Unternehmen haben in zahlreichen Fällen Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen erwirkt. Gerichtliche Verfahren standen in diesem Jahr nicht im Vordergrund. Die Plagiatoren haben sich in der Regel bereits im außergerichtlichen Verfahren unterworfen. Unter den Produktpiraten befanden sich Hersteller und Händler aus verschiedenen Staaten, meist jedoch aus China. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden die deutschen Unternehmen in ihren Patentrechten verletzt, teilweise waren auch Geschmacksmuster betroffen. „Die Zahl der in den ersten drei Messetagen erfolgreich abgeschlossenen Fälle beweist die erhöhte Wachsamkeit der Unternehmen und zeigt, wie entschlossen und gut vorbereitet die Elektroindustrie auf Produktpiraten reagiert“, betont Barleben. Ein Beispiel für eine schnelle Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen liefert die Flexa GmbH & Co. KG aus Hanau. Am Montag Mittag hatte der technische Leiter eine 1:1 Kopie seiner patentrechtlich geschützten Flexaquick-Schnellverbindung von Kabelschutzschläuchen bei einem chinesischen Händler entdeckt und sich an den ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie gewandt. Wenige Stunden später hat der Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und das Produkt vom Stand genommen. Prekäres Detail: Die Schnellverbindung mit Kabelschlauch steckte auf Starkstromsteckverbindern, die verdächtig den Produkten anderer ZVEI-Mitglieder ähnelten. Der ZVEI hat die betroffenen Unternehmen über die möglichen Verletzungen ihrer Schutzrechte informiert; diese bereiten nun ebenfalls Abwehrmaßnahmen vor. Die Vorteile eines energischen Vorgehens gegen Plagiate zeigt der Fall der Werma Signaltechnik GmbH & Co. KG. Das Unternehmen hat 2007 gegen einen Plagiator auf der Hannover Messe eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirkt und noch auf der Messe vollstreckt. Der Gegner von damals war auch 2008 wieder auf der Messe vertreten; allerdings hatte er die nachgemachten Produkte nicht mehr im Programm. Werma und der ZVEI werten dies als klaren Erfolg der Maßnahmen im letzten Jahr. „Ein konsequentes Vorgehen gegen Produktpiraten lohnt sich“, so Barleben. Allerdings kam es teilweise auch zu Wiederholungsfällen und zwar sowohl zu identischen Wiederholungen als auch zu leicht abgewandelten Nachbauten. Werden Verletzungen identisch wiederholt, können die Unternehmen Staatsanwaltschaft und Polizei einschalten und die Produkte beschlagnahmen lassen. In einem Fall ist dies mit Erfolg gelungen. Komplizierter liegt der Fall bei leichten Abwandlungen der im Jahr zuvor erfolgreich bekämpften Nachbauten. Hier liegt ein Verstoß bspw. gegen die im letzten Jahr erhaltenen Unterlassungs- / Verpflichtungserklärungen nicht immer klar auf der Hand. Diese Fälle belegen, dass auch die Produktpiraten rechtlich beraten sind und teilweise Graubereiche gezielt nutzen. Gleichwohl wurden auch gegen diese trickreicheren Plagiatoren rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Bildquelle: dpa

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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