Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Nokia ein
Die Staatsanwaltschaft in Bochum hat ihre Ermittlungen gegen Nokia wegen möglichen Subventionsbetruges eingestellt.
Wie evertiq berichtete, verlangt die NRW-Regierung von Nokia, wegen der Schließung des Bochumer Werkes, die Rückzahlung von geleisteten Subventionen.
Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek erklärte gegenüber der WAZ. „Die Prüfung der Unterlagen hat keine Anhaltspunkte für ein betrügerisches Verhalten von Verantwortlichen der Firma Nokia zu Tage gefördert."
Im Januar, nach Bekanntgabe der Werksschließung in Bochum hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Subventionsbetrugs erhalten.
Daraufhin wurde geprüft, ob Nokia sich öffentlichen Förder-Millionen unter falschen Voraussetzungen erschlichen habe. Auch Unterlagen aus dem zuständigen NRW-Ministerium wurden geprüft. Bienioßek erklärte gegenüber der WAZ, habe aber keinen Anfangsverdacht ergeben, so dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.
Die Forderung der NW-Regierung über die Rückzahlung von fast 60 Millionen Euro bleibt jedoch bestehen. Die Staatsanwaltschaft untersuchte nur die strafrechtliche Seite des Falles. Die Forderungen können zivilrechtlich weiter verfolgt werden.
Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek erklärte gegenüber der WAZ. „Die Prüfung der Unterlagen hat keine Anhaltspunkte für ein betrügerisches Verhalten von Verantwortlichen der Firma Nokia zu Tage gefördert."
Im Januar, nach Bekanntgabe der Werksschließung in Bochum hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Subventionsbetrugs erhalten.
Daraufhin wurde geprüft, ob Nokia sich öffentlichen Förder-Millionen unter falschen Voraussetzungen erschlichen habe. Auch Unterlagen aus dem zuständigen NRW-Ministerium wurden geprüft. Bienioßek erklärte gegenüber der WAZ, habe aber keinen Anfangsverdacht ergeben, so dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.
Die Forderung der NW-Regierung über die Rückzahlung von fast 60 Millionen Euro bleibt jedoch bestehen. Die Staatsanwaltschaft untersuchte nur die strafrechtliche Seite des Falles. Die Forderungen können zivilrechtlich weiter verfolgt werden.
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