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RoHS |

EU-Gerichtshof stellt Flammschutzmittel Deca-BDE nicht in Frage

Der Europäische Gerichtshof erklärte heute, dass verfahrenstechnische Fehler zur Annullierung der Freistellung von der EU RoHS Direktive geführt haben, welche 2005 erteilt worden war.

Das Gericht erläuterte, dass die Entscheidung hauptsächlich auf die Widersprüche innerhalb der Direktive und der Art wie diese formuliert worden sei zurückzuführen sind. Das Gericht stellt zudem die Sicherheit des Flammschutzmittels Deca-BDE, eines der wichtigsten chemischen Flammschutzmittel für elektronische und elektrische Geräte, nicht in Frage. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass die Befreiung bis zum 30.06.2008 weiter bestehen bleibe. “Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und wir freuen uns, wenn die Kommission die Überprüfung aller Deca-BDE Anwendungen in elektronischen und elektrischen Geräten ‘als oberste Priorität’ einstuft. Das sollte die Widersprüchlichkeiten zwischen der Risikoanalyse und der RoHS lösen”, sagt Dr Michael Spiegelstein, Vorsitzender des Bromine Science and Environmental Forums. “Wir glauben, dass die Kommission entweder eine neue Befreiung für Deca-BDE aussprechen sollte oder die RoHS-Direktive dahingegen ändern und Deca-BDE komplett ausschließen. Die Gerichtsentscheidung stellt eine “Roadmap” für die erneute Begutachtung und wir sind bereit mit der Kommission zusammenzuarbeiten.”

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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