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Deutsches Chemikalienrecht wird an REACH-Verordnung angepasst
Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember ein Gesetz beschlossen, mit dem das deutsche Chemikalienrecht an die neuen Regelungen des europäischen Chemikalienrechts REACH angepasst werden kann.
Damit ist der Weg für die Umsetzung von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals) frei. Überflüssig gewordene Vorschriften können nun aufgehoben werden. Mit der so genannten „REACH-Verordnung" wird das Chemikalienrecht in der Europäischen Union grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Hauptziel ist, bestehende Wissenslücken hinsichtlich möglicher Stoffrisiken zu schließen und so einen verantwortlicheren Umgang mit Stoffen zu ermöglichen.