OSRAM gewinnt Patentstreit gegen LED-Hersteller Kingbright
Das Landgericht Düsseldorf hat OSRAM Opto Semiconductors im Patentstreit mit dem taiwanesischen LED-Hersteller Kingbright in fast allen Punkten Recht gegeben. Für das Gericht ist es erwiesen, dass grundlegende Patent- und Gebrauchsmusterrechte von OSRAM Opto Semiconductors durch Kingbright verletzt werden.
Gemäß dem Urteil darf Kingbright zahlreiche seiner LED-Produkte in Deutschland nicht mehr vertreiben und muss die derzeit in Deutschland befindlichen Bestände dieser Produkte vernichten.
In dem Verfahren wurden Patent- und Gebrauchsmusterverletzungen geltend gemacht wobei das Gericht gleich drei Schutzrechtsverletzungen bestätigt hat. Kingbright hat gegen das erstinstanzliche Urteil erwartungsgemäß Berufung eingelegt.
Rüdiger Müller, CEO von OSRAM Opto Semiconductors und Gerd Pokorny, General Counsel von OSRAM sehen durch das Urteil die Patentstrategie des Unternehmens bestärkt: "Wir verfolgen konsequent Verstöße gegen unser geistiges Eigentum, das Grundlage unseres Erfolgs im Bereich der LED ist. Hinter unseren OSRAM Patenten und Gebrauchsmustern verbergen sich das Wissen unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter, aber auch viel Zeit und Geld." Das heutige Urteil bestätigt das konsequente Eintreten von OSRAM Opto Semiconductors für den Schutz des geistigen Eigentums - weltweit. OSRAM hatte erst kürzlich wegen der Verletzung eines Patents für weiße LEDs in China Klage gegen Kingbright eingereicht, die hier unter anderem LED fertigen."
Die von Kingbright in Deutschland verletzten Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich vor allem auf die Produktion von weißen LED, die mit Hilfe eines Phosphors blaues Licht in weißes Licht umwandeln. Der Innovationsführer OSRAM hatte Ende der 90er Jahre als weltweit eines der ersten Unternehmen weiße Einzelchip-LED auf den Markt gebracht. Typische Anwendungen für weiße LED sind die Hintergrundbeleuchtung von Displays oder die Innen- und Außenbeleuchtung von Fahrzeugen. Diese Produkte darf Kingbright nicht mehr vertreiben.
In dem Verfahren wurden Patent- und Gebrauchsmusterverletzungen geltend gemacht wobei das Gericht gleich drei Schutzrechtsverletzungen bestätigt hat. Kingbright hat gegen das erstinstanzliche Urteil erwartungsgemäß Berufung eingelegt.
Rüdiger Müller, CEO von OSRAM Opto Semiconductors und Gerd Pokorny, General Counsel von OSRAM sehen durch das Urteil die Patentstrategie des Unternehmens bestärkt: "Wir verfolgen konsequent Verstöße gegen unser geistiges Eigentum, das Grundlage unseres Erfolgs im Bereich der LED ist. Hinter unseren OSRAM Patenten und Gebrauchsmustern verbergen sich das Wissen unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter, aber auch viel Zeit und Geld." Das heutige Urteil bestätigt das konsequente Eintreten von OSRAM Opto Semiconductors für den Schutz des geistigen Eigentums - weltweit. OSRAM hatte erst kürzlich wegen der Verletzung eines Patents für weiße LEDs in China Klage gegen Kingbright eingereicht, die hier unter anderem LED fertigen."
Die von Kingbright in Deutschland verletzten Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich vor allem auf die Produktion von weißen LED, die mit Hilfe eines Phosphors blaues Licht in weißes Licht umwandeln. Der Innovationsführer OSRAM hatte Ende der 90er Jahre als weltweit eines der ersten Unternehmen weiße Einzelchip-LED auf den Markt gebracht. Typische Anwendungen für weiße LED sind die Hintergrundbeleuchtung von Displays oder die Innen- und Außenbeleuchtung von Fahrzeugen. Diese Produkte darf Kingbright nicht mehr vertreiben.
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