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RoHS |

RoHS: 80 Prozent der Geräte fallen bei der Erstprüfung durch

Das VDE-Institut in Offenbach bietet Herstellern die umfassende chemische Produktprüfung und Werkstoffanalyse als Dienstleistung an. Das verbessert nicht nur die Produktsicherheit, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit.

Geprüft wird entsprechend des ElektroG die Einhaltung der europäischen RoHS und der WEEE- Richtlinie. Letztere ist gerade für die Gestaltung neuer Produkte von besonderer Bedeutung. Auch andere chemische Prüfungen, z. B. auf krebsauslösende Substanzen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, den sogenannten PAKs, sind möglich. Neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen in der EU bestimmte Stoffe nur noch in sehr geringen Konzentrationen enthalten. Um die EU-Richtlinie zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) und damit die Stoffverbote nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz zuverlässig einzuhalten, bietet das VDE-Institut Herstellern die Begutachtung der RoHS-Konformität im Rahmen der Produktprüfung und -zertifizierung an. Die RoHS-Konformität der eingesetzten Werkstoffe muss vom Produzenten bzw. dessen Zulieferern sichergestellt werden. „Der Hersteller befindet sich in der Schwebe. Der Gesetzgeber zwingt keinen zur Produktprüfung und sagt auch nichts darüber aus, wie der Hersteller seiner Sorgfaltspflicht nachkommen soll“, so Dr. Tobias Ernst, Leiter des chemischen Labors Werkstoffanalyse im VDE-Institut. „Wir prüfen die Produkte auf RoHS-Konformität. 80 Prozent der untersuchten komplexen Produkte, wie z.B. LCD-TV, E-Motoren oder Waschmaschinen haben die Erstprüfung nicht bestanden. Viele Hersteller vertrauen auf die Selbsterklärung der Lieferanten und sind dann überrascht, wenn wir beispielsweise Blei in den Lotpunkten auf den Leiterplatten feststellen. Im schlimmsten Fall muss der Hersteller das Produkt vom Markt nehmen“, erläutert Dr. Ernst weiter. Die sogenannten PAK, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, finden sich in Weichmacherölen, die für Gummiteile und weichgemachte Kunststoffe verwendet werden. „Es gibt leider Zulieferer, die aus Kostengründen zu minderwertigen PAK-haltigen Weichmacherölen z.B. für Anschlussleitungen, Stecker und gummierte Werkzeuggriffe greifen. Diese fettlöslichen Verbindungen können über die Haut in den Organismus gelangen und gelten als krebserregend“, warnt Dr. Tobias Ernst. Noch gibt es keine gesetzliche Regelung, die PAK in elektrischen Produkten verbietet. Trotzdem können Hersteller bereits heute ihre Produkte auf PAK im VDE-Institut in Offenbach prüfen lassen. Weitere Informationen unter www.vde-institut.com.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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