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© tom schmucker dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Gerichtsprozess gewonnen - SEW-EURODRIVE verklagt türkischen Getriebehersteller

SEW-EURODRIVE hat einen türkischen Hersteller von Getriebenachbauten verklagt und den Prozess gewonnen.

Das Urteil des Landgerichtes Braunschweig untersagt dem Unternehmen damit den Verkauf der betroffenen Getriebe; auch der Besitz und die Verwendung dieser Produkte sind rechtswidrig. Produktnachbauten sind für SEW-EURODRIVE kein Kavaliersdelikt und das Unternehmen geht konsequent gegen Verletzer seines geistigen Eigentums vor. So auch im aktuellen Fall gegen einen türkischen Getriebehersteller. SEW-EURODRIVE wurde auf der Messe "Motek" in Stuttgart auf das Unternehmen aus der Türkei aufmerksam und erwirkte in einem Schnellverfahren eine erste Unterlassungsverfügung. Da diese Unterlassungsverfügung angefochten wurde, verklagte SEW-EURODRIVE das Unternehmen. Anfang Juli diesen Jahres wurde das Urteil zugunsten von SEW-EURODRIVE gesprochen und ist seit September 2014 rechtskräftig. Danach bewertete das Landgericht Braunschweig verschiedene Gestaltungsformen der in Verkehr gebrachten Getriebe als rechtsverletzend, selbst nicht 100% identische Gestaltungen wurden vom Gericht so gewertet und geben damit natürlich auch SEW-EURODRIVE einen Maßstab an die Hand, um künftig noch stärker und konsequenter gegen Produktnachbauten und ggf. deren gewerbliche Nutzer vorgehen zu können. Der türkische Getriebehersteller darf nach dem Urteil weder die betroffenen Getriebe in den Markt bringen, noch dürfen die Kunden entsprechende Produkte besitzen. Ein Urteil mit weitreichenden Auswirkungen, auch für andere Industriebereiche.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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